Autor Thema: [NI] Zwei Fragestellungen  (Read 6624 times)

MrFischi

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[NI] Zwei Fragestellungen
« am: 22.07.2019 11:14 »
Hallo erstmal,

ich konnte auf der Durchsicht jetzt nicht erkennen, ob meine Fragestellungen schon vorliegen, sodass ich hiermit mal anfange. Sollte dies trotzdem vorherrschen, bitte ich um Entschuldigung.

Meine erste Fragestellung ist folgende:
Ich bin/war Beamtenanwärter und bin leider durch die dritte Prüfung (2. Nachprüfung) durchgefallen, sodass das Studium nicht fortgeführt wird. Vor dem Studium habe ich bereits die Fächer KLR (Kosten/Leistungsrechnung), sowie Buchführung gehabt, diese jedoch mir nicht am Anfang des Studiums anrechnen lassen (großer Fehler). Wie dem so ist, habe ich leider nicht die benötigten Punkte in der Modulklausur bestehend aus Haushaltswirtschaft, KLR und BuFü erreicht. Die Frage ist, ob eine Härtefallregelung (die ich in der Studienordnung nicht gefunden habe) möglich ist, da per Anrechnung ich die Prüfung potenziell bestanden hätte. - Also eine solche Argumentation Erfolg hätte. Vielleicht hat diesbezüglich ja jemand Erfahrungen.

Meine zweite Fragestellung:
Wie hoch stünden die Chancen, in einem erneuten Auswahlverfahren für den g.D. oder die Ausbildung VFA zu punkten, beziehungsweise ist man mit dem Nichtbestehen des derzeitigen Studienversuches schon komplett ,,verbrannt´´. Unabhängig der ,,jetzigen´´ Behörde/Kommune.

PS: Ja, meine Leistungsergebnisse waren nicht so, wie ich Sie mir vorgestellt habe und ich mir auch selbst gestellt habe. Fehlerursache und Abschaltung ist natürlich Voraussetzung für einen potenziellen neuen Versuch.

Ich bedanke mich schon einmal für die Meinungen zu meinen Fragen

calmac

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Antw:[NI] Zwei Fragestellungen
« Antwort #1 am: 22.07.2019 11:27 »
Was wäre dann der Härtefall?

Endgültig nicht bestanden heißt, eigentlich, endgültig. Wieso sollte der Staat erneut Kosten haben, jemanden auszubilden, der sich als nicht befähigt erwies?

bettelmusikant

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Antw:[NI] Zwei Fragestellungen
« Antwort #2 am: 22.07.2019 11:40 »
Ist § 18 der NLVO für dich relevant?
"§ 18
Laufbahnprüfung


(2) Wenn die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung dies vorsieht, erwerben

[...]
Beamtinnen und Beamte, die nach dem Nichtbestehen der Laufbahnprüfung der Laufbahngruppe 2 auch die Wiederholungsprüfung nicht bestehen oder auf die Wiederholung der Prüfung verzichten, die Befähigung für die Laufbahn der Laufbahngruppe 1 derselben Fachrichtung durch Zuerkennung durch einen Prüfungsausschuss.

Oder missverstehe ich dich, und es geht nicht um die Laufbahnprüfung sondern eine andere mitten im Studium?


MrFischi

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Antw:[NI] Zwei Fragestellungen
« Antwort #3 am: 22.07.2019 12:27 »
der Härtefall wäre meiner Ansicht nach ein nicht bestehen aufgrund nicht beantragter Anrechnung von Leistungen; so würde ich es eventuell formulieren. Bezüglich der Kisten verstehe ich den Ansatz und habe deswegen ja auch die Möglichkeit der ,,geringeren´´ Ausbildung als VFA erwähnt, die ich potenziell anstreben würde, sofern (verständlicherweise) keine erneute Anwärter-Ernennung zustande kommt.

Nun es geht um Modulprüfungen innerhalb des Grundstudiums. Die Prüfungen müssen alle bestanden werden um das Studium fortzuführen, bzw. später den Bachelor zu absolvieren. Die Laufbahnprüfung ist die endgültige Abschlussprüfung, der bei mir ja nicht gegeben ist.

calmac

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Antw:[NI] Zwei Fragestellungen
« Antwort #4 am: 22.07.2019 12:40 »
Ein wirklicher Härtefall ist nicht: Krankheit, Tod, besondere nicht steuerbaren Belastungen zum Zeitpunkt der Prüfung ... das wären Härtefälle.   

MrFischi

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Antw:[NI] Zwei Fragestellungen
« Antwort #5 am: 22.07.2019 14:34 »
Ah ok,

gut und wie würdet ihr die Chancen bezüglich einer neuen Bewerbung (nicht zwangsläufig selbe Kommune) für zum Beispiel dann eben die VFA-Ausbildung einschätzen?

Danke schon mal für die vorherigen Meldungen

Kingrakadabra

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Antw:[NI] Zwei Fragestellungen
« Antwort #6 am: 22.07.2019 14:56 »
Du hast bereits KLR und Buchführung studiert, verstehe ich das richtig?
In diesen Fächern hast du nicht ausreichend gepunktet?
Diese Konstellation lässt einen schon ein wenig nachdenklich werden...

MrFischi

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Antw:[NI] Zwei Fragestellungen
« Antwort #7 am: 22.07.2019 16:29 »
nein nicht studiert, hatte es damals in der höheren Handelsschule (nennt sich heute einjährige Berufsschule Wirtschaft), sowie im Fachabi beide Gebiete gehabt. Auch außerhochschulische Leistungen konnten angerechnet werden, hätte ich es getan.

Mask

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Antw:[NI] Zwei Fragestellunge
« Antwort #8 am: 22.07.2019 23:13 »
Bist du dir sicher, dass Leistungen aus dem Fachabi, das ja die Eingangsvoraussetzung bildet, um überhaupt an die FH zu dürfen, als Studienleistungen angerechnet werden können. Ohne mich damit beschäftigt zu haben, finde ich das eher seltsam...

Der Hinweis von Bettelmusikant ist nicht uninteressant, mW gibt es auch bei uns in Hessen eine ähnliche Regelung, vielleicht auch bei dir in Niedersachsen.

Als Härtefall hast du da keine Chance, was eine neue Bewerbung angeht, müsste man mehr Infos haben. Bei uns in Südhessen sind gute VFA-Azubis inzwischen heiß umkämpft, da hättest du gfs. Chancen, 150km weiter in Nordhessen ist der Arbeitsmarkt ein anderer, da wäre es wahrscheinlich Essig mit nem zweiten Versuch. Schonmal das Gespräch ,ist deiner Ausbildungsbehörde gesucht ? Ich würde nen guten Azubi nur ungern ziehen lassen und mich evt. auf was neues einlassen (wenn möglich)

Kingrakadabra

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Antw:[NI] Zwei Fragestellungen
« Antwort #9 am: 23.07.2019 10:21 »
Ob aber ein Durchfaller als "guter" VFAler durchgeht?
Die nicht geschafften Gebiete wurden ja bereits auf der Handelsschule bzw. im Fachabi behandelt...

Bastel

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Antw:[NI] Zwei Fragestellungen
« Antwort #10 am: 23.07.2019 11:23 »
nein nicht studiert, hatte es damals in der höheren Handelsschule (nennt sich heute einjährige Berufsschule Wirtschaft), sowie im Fachabi beide Gebiete gehabt. Auch außerhochschulische Leistungen konnten angerechnet werden, hätte ich es getan.

Man kann sich doch keine Fächer vom Gymnasium oder ähnlichen anrechnen lassen. Sonst könnte ja jeder mit Physik, Englisch usw. kommen. Die Fächer waren im Studium vermutlich auf einem viel höheren Niveau, weshalb du sie auch nicht bestanden hast.

Mask

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Antw:[NI] Zwei Fragestellungen
« Antwort #11 am: 23.07.2019 12:57 »
Ob aber ein Durchfaller als "guter" VFAler durchgeht?
Die nicht geschafften Gebiete wurden ja bereits auf der Handelsschule bzw. im Fachabi behandelt...

Kommt auf das Gesamtbild an, wenn er gute praktische Leistungen gezeigt hat und nur in begrenzten Fächern knapp durchgefallen ist, kam das schon sein. Das Niveau zwischen VFA und Studium gD unterscheidet sich schon deutlich. Wenn aber auch die Praxisabschnitte nur so lala waren und er deutlich durchgefallen ist, wäre wahrscheinlich eine berufliche Neuorientierung das Beste

Kingrakadabra

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Antw:[NI] Zwei Fragestellungen
« Antwort #12 am: 23.07.2019 13:10 »
Naja, diese Praxisbeurteilung sind auch so ne Sache. "Bei uns" damals hat das kaum einen interessiert.