Autor Thema: Wehrübung, Reservist, Stufenaufstieg, Probezeit  (Read 4710 times)

Asperatus

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Fall:

Die Person P ist beim Bund als Tarifbeschäftigte angestellt und überlegt, eine Wehrübung durchzuführen.

Welche Auswirkungen hat dies auf ihren Stufenaufstieg innerhalb ihrer Entgeltgruppe?

Meine Vermutung ist, dass hier § 6 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 ArbPlSchG greift. Kann dies jemand bestätigen oder widerlegen?

Fallvariante:

Person P führt eine Wehrübung während ihrer Probezeit durch.

Verstehe ich hier § 6 Abs. 3 ArbPlSchG richtig, dass sich die Probezeit entsprechend um die Dauer der Wehrübung verlängert?

Spid

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Antw:Wehrübung, Reservist, Stufenaufstieg, Probezeit
« Antwort #1 am: 21.07.2019 15:02 »
Beides ist zutreffend. Der TVÖD trifft dazu jedoch keine Regelung.