Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund
Bereich für TV-Autobahn eingerichtet
Spid:
Der Nutzer @alterschlingel befindet sich aber nicht im TV-L, sondern im TV-H. Er wurde aus VGr III, Fg. 2 Teil I Anlage 1a zum BAT in E12 Fg. 1 TV-H übergeleitet. Dort sind Verbesserungen für Ingenieure mit entsprechender Tätigkeit vereinbart, die zu seiner Höhergruppierung auf Antrag in die E13 Fg. 2 führen. Die Tätigkeitsmerkmale dieser Entgeltgruppe entsprechen denen der E13 Fg. 1 im TV-A.
alterschlingel:
Um genau zu sein, wurde ich aus IVa, Fgr 10 Teil 1, 1a übergeleitet in die EG 11. Das war 2010. 2012 kam dann die Höhergruppierung in die 12 TVH.
Wenn ich spid richtig verstanden habe, ist mir die 14 nicht gegönnt. Oder habe ich dies falsch verstanden?
Spid:
Hattest Du nicht im anderen Thread was von VGr. III, Fg. 2 geschrieben? Oder waren das Tätigkeiten, die Dir nach der Überleitung aus dem BAT aber vor Einführung der EGO übertragen wurden und die dann zu einer Höhergruppierung führten? Macht aber hinsichtlich der übrigen Ausführungen zur Eingruppierung/Höhergruppierung keinen Unterschied.
alterschlingel:
Genau, die wurden mir dann 2012 übertragen. VG III, Fgr 2 hieß es dann nach der Höhergruppierung. Also dann bliebe es für mich in Zukunft bei der 13 im TVH ohne Aussicht auf eine 14? Habe das noch nicht so durchsteigen können mit TVH und TVA und den ganzen Anträgen 🤓
Spid:
Bei unveränderter Tätigkeit bleibt es im TV-A bei E13.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version