Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund

Bereich für TV-Autobahn eingerichtet

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Spid:
Nein. Der Krankengeldzuschuß wird gem. §22 Abs. 3 MTV Autobahn GmbH unter den gleichen Bedingungen wie im TVÖD bis zum Ende der 39. Woche gezahlt.

TV-Ler:

--- Zitat von: HerrRossi70 am 05.11.2019 10:31 ---Hmm,

Gemeint ist auch die Auftstockung des Krankengeldes auf Entgeltniveau für 39 Wochen durch den AG. Jetzt korrekt?

--- End quote ---
"Aufstockung auf Entgeltniveau für 39 Wochen" gibt es weder im TV-L, noch im TVöD und auch nicht im TV-H.
Details siehe hier:

https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,112824.0.html

Die dort angesprochene "Altregelung" führt zwar einerseits zur Aufstockung auf Entgeltniveau, das aber andererseits nur bis zum Ablauf der 26. Woche.

HerrRossi70:
3) 1Der Krankengeldzuschuss wird bei einer Beschäftigungszeit (§ 34 Abs. 3) von mehr als einem Jahr längstens bis zum Ende der 13. Woche und von mehr als drei Jahren längstens bis zum Ende der 39. Woche
seit dem Beginn der Arbeitsunfähigkeit infolge derselben Krankheit gezahlt. 2Maßgeblich für die Berechnung der Fristen nach Satz 1 ist die Beschäftigungs- zeit, die im Laufe der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit vollendet wird.

Was verstehe ich dort nicht?

Spid:
Den Umstand, daß 39 Wochen 39 Wochen sind - und nicht 26?

nichts_tun:
Da gab's mal diesen Spruch: "wer lesen kann ist klar im Vorteil"...

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