Hallo zusammen,
bin neu hier und lese schon eifrig mit, aber verstehen muss man noch nicht alles. So auch das geschriebene im
aktuellen Ver.di Flyer 02/2020:
Welche Arbeitsbedingungen gelten für mich bei einem Wechsel zur Autobahn GmbH?
Das hängt davon ab, ob die/der Beschäftigte Mitglied einer der tarifvertragschließenden Gewerkschaften (z.B. ver.di) ist oder nicht. Ist die/der Beschäftigte z.B. ver.di-Mitglied, findet nach § 4 Abs. 1 Tarifvertragsgesetz automatisch aufgrund beiderseitiger Tarifbindung der Arbeitsvertragsparteien das Tarifrecht der Autobahn
GmbH Anwendung. Gehört die/der Beschäftigte keiner vertragschließenden Gewerkschaft an, findet das Tarifrecht der Autobahn GmbH grundsätzlich keine Anwendung. Es verbleibt vielmehr gemäß § 613a Abs. 1 Satz 1
BGB bei der Regelung im Arbeitsvertrag mit dem Land über die Geltung des Tarifrechts der Länder
(TV-L) bzw. des TV-H in Hessen bzw. des TVöD in Nordrhein-Westfalen.
Hierbei wird nach den Arbeitsvertragsmustern der Länder in aller Regel die Geltung des Tarifrechts
der Länder in seiner jeweils geltenden Fassung vereinbart sein, sodass es sich um eine dynamische
Weitergeltung des Ländertarifrechts handelt. Das Tarifrecht der Autobahn GmbH findet für Nichtmitglieder nur dann Anwendung, wenn sie dies vertraglich mit der Autobahn GmbH vereinbaren.
Angenommen ich wäre evtl. oder auch vielleicht kein Mitglied der tarifvertragschließenden Gewerkschaften, bleib ich beim TV-L? Was bedeutet "vertraglich mit der Autobahn vereinbaren"?
Kann da wer was genaues dazu sagen bzw. erklären? Oder ist das nur Panikmache der Gewerkschaften?
Sind ja nicht alle 15000 organisiert.
Danke für eure Hilfe vorab