Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund

Bereich für TV-Autobahn eingerichtet

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Pan Tau:
Hallo Suselise,

die allgemeine Zulage von 50,00 Euro bekommt jeder Tarifbeschäftigte, der vom Landesbetrieb zur Autobahn-GmbH wechselt. Hauptsächlich geht es wohl darum, dass die Landesbetriebe für ihre Mitarbeiter eine Unfallversicherung abgeschlossen haben. Diese soll bei der Autobahn nicht fortgeführt werden. Für die 50 Euro Bruttolohn kann man dann beispielsweise eine private Unfallversicherung abschließen.

alterschlingel:
Haben die Landesbetriebe dies getan ? Ist mir in Hessen nicht bekannt, kann aber auch sein, dass ich dies einfach nicht weiß....

Wir erhalten jetzt in Hessen nach Änderung der EGO neue Zulagen (ehemals Techniker Zulage 23,- €, jetzt Zulage nach Anlage E TV-H ca 53,- €.). Diese Zulage wird es so bei der Autobahn GmbH wohl nicht mehr geben. Wird eine solche Zulage mit diesen "Pauschal 50,-" abgegolten oder gibt es dafür gar keinen Ersatz ?

Pan Tau:
@alterschlingel
Auf unserer Personalversammlung im letzten Jahr wurde uns das so vom HPR kommuniziert. GGf. wurde sie auch nur für bestimmte Mitarbeitergruppen, die im Gefahrraum Autobahn arbeiten, abgeschlossen?! Ist bei der Autobahn ja auch so- eine Berufsunfähigkeitsversicherung wird demnach vom Arbeitgeber nur für die Mitarbeiter im Gefahrraum Autobahn abgeschlossen.

syro:
Hallo,

ist es mit dem TV-Autobahn möglich Fahrradleasing (JobRad o.Ä.) zu nutzen? Im TV-L gibt es ja keine Möglichkeit der Entgeldumwandlung.

operator1:
In NRW wurden die Schreiben zum Wechsel jetzt versendet.
Hat jemand schon etwas über den Gestellungsvertrag gehört/gelesen?

"Beschäftigte und Auszubildende im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 1 Buchst. a oder b haben Anspruch auf Zahlung eines einmaligen Wechselzuschlags, wenn sie vertraglich die ausschließliche Geltung des Tarifrechts für die Autobahn GmbH vereinbaren."

Kann das jemand hier mal erklären? Was würde dann unter den Tisch fallen ?

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