Interessanter Fall eines Kollegen einer anderen Organisationseinheit:
Er ist Angestellter des Landes Hessen (VZ 100%), sie ist Beamtin des Landes Hessen (TZ 80%), beide hätten Anspruch auf Kinderzulagen, sowohl nach TV-H als auch nach HBG. Nur einer kann die Zuschläge erhalten. Da sie als Beamtin deutlich höhere Zuschläge erhält, haben die beiden sich dafür entschieden, dass die Frau diese erhält. Nun kommt eine hesseninterne Regelung:
Arbeiten beide für das Land Hessen und haben dadurch beide einen Anspruch auf Kinderzulagen, so erhält man trotz Teilzeitverhältnis (ab >=50%) den vollen Kinderzuschlag. Das bedeutet, seine Frau erhält nicht 80% der Zuschläge sondern 100%.
Dieses würde ja dann wegfallen, wenn er wechselt, da die Autobahn GmbH ja keine KiZu zahlt. Das bedeutet, dass Familieneinkommen schmälert sich (in dem vorliegenden Fall wären das ca. 150,- € brutto), da sie fortan nur noch 80% der KiZu erhält anstatt vorher 100%.
Ist das nun eine tarifliche Regelung oder nicht ? Sollte die AGB hierauf mit einer Ausgleichszahlung (wegen der Besitzstandswahrung) reagieren ? Ich habe keine Idee.
Ich habe hierzu in TV-H §23a etwas gefunden, was da passen könnte. Dann sollte dies auch ein tariflicher Anspruch sein m.M.n.