Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund
Bereich für TV-Autobahn eingerichtet
Spid:
--- Zitat von: Jean Paul Belmondo am 05.10.2019 14:48 ---Hallo Leute. Nur mal so zur Info: Spid ist fast in jedem Forum vertreten. Was meint ihr wohl, warum sich so viele nicht mehr für dieses Forum interessieren? Da sollte sich jeder mal sein eigenes Bild von machen. ;) ;) ;)
--- End quote ---
Also ist Deine Schlußfolgerung, das Interesse an diesem Forum wäre geringer, weil ich in fast jedem Forum vertreten sei und dieses Forum sein Alleinstellungsmerkmal verloren hätte?
Pan Tau:
@Spid
Habe das mal gerade für mich durchkalkuliert. Offenbar bestünde die Möglichkeit, mich bei der AGB von 12 auf 13 per Antrag höhergruppieren zu lassen.
Da ich momentan 12/3 + Garantiebetrag bekomme, würde selbiger in der EG 13 entfallen.
Brutto bekäme ich bei der Höhergruppierung 130 Euro mehr- die Stufenlaufzeit würde dann aber in 13/3 erneut beginnen.
7 Monate nach Gründung der Autobahn-GmbH würde ich regulär in Stufe 12/4 kommen. Da scheint es mir taktisch klüger, bis zum Juli 2021 abzuwarten, und dann direkt in Stufe 13/4 zu kommen. Wäre das aus Deiner Sicht möglich- oder gibt es irgend welche Fristen, die einzuhalten sind, und nach deren fruchtlosen Verlauf ein Antrag auf Höhergruppierung nicht mehr gestellt werden kann?
Bastel:
Es wird so gut wie immer Rückwirkend zum 1.1 gerechnet. Davon können dir einige vom TVÖD oder mittlerweile auch vom TVL ein Lied von singen.
Pan Tau:
Entwarnung...in §17 steht:
"Bei Eingruppierung in eine höhere Entgeltgruppe werden die Beschäftigten der gleichen Stufe zugeordnet, die sie in der niedrigeren Entgeltgruppe erreicht haben, mindestens jedoch der Stufe 2. 2Die in der bisherigen Entgeltgruppe zurückgelegte Stufenlaufzeit wird in der höheren Entgeltgruppe fortgesetzt"
also kann ich getrost am 01.01.2021 einen Antrag auf Höhergruppierung stellen....
Spid:
--- Zitat von: Pan Tau am 05.10.2019 16:30 ---@Spid
Habe das mal gerade für mich durchkalkuliert. Offenbar bestünde die Möglichkeit, mich bei der AGB von 12 auf 13 per Antrag höhergruppieren zu lassen.
Da ich momentan 12/3 + Garantiebetrag bekomme, würde selbiger in der EG 13 entfallen.
Brutto bekäme ich bei der Höhergruppierung 130 Euro mehr- die Stufenlaufzeit würde dann aber in 13/3 erneut beginnen.
--- End quote ---
Wenn Du derzeit E12/3 plus Garantiebetrag erhältst, wärest Du ja bereits in der E13, weil der Garantiebetrag nicht zusätzlich zum Tabellenentgelt der höheren Entgeltgruppe, sondern anstelle des Höhergruppierungsgewinns zusätzlich zum Tabellenentgelt der Entgeltgruppe und Stufe, aus der höhergruppiert wurde, zu zahlen ist. Höhergruppierungen funktionieren im TV-A etwas anders als in TV-L/TVÖD.
--- Zitat ---7 Monate nach Gründung der Autobahn-GmbH würde ich regulär in Stufe 12/4 kommen. Da scheint es mir taktisch klüger, bis zum Juli 2021 abzuwarten, und dann direkt in Stufe 13/4 zu kommen. Wäre das aus Deiner Sicht möglich- oder gibt es irgend welche Fristen, die einzuhalten sind, und nach deren fruchtlosen Verlauf ein Antrag auf Höhergruppierung nicht mehr gestellt werden kann?
--- End quote ---
Tatsächlich wirkt jeder Antrag auf das Datum des Betriebsübergangs zurück, §5 Abs. 1 Satz 2 EÜTV.
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