Autor Thema: Bereich für TV-Autobahn eingerichtet  (Read 76772 times)

Pan Tau

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Antw:Bereich für TV-Autobahn eingerichtet
« Antwort #90 am: 05.10.2019 19:24 »
@Spid
Zitat
Wenn Du derzeit E12/3 plus Garantiebetrag erhältst, wärest Du ja bereits in der E13, weil der Garantiebetrag nicht zusätzlich zum Tabellenentgelt der höheren Entgeltgruppe, sondern anstelle des Höhergruppierungsgewinns zusätzlich zum Tabellenentgelt der Entgeltgruppe und Stufe, aus der höhergruppiert wurde, zu zahlen ist. Höhergruppierungen funktionieren im TV-A etwas anders als in TV-L/TVÖD.

Da denkt man gerade, man habe etwas verstanden, und da wird es dann noch komplizierter. Habe Deine Ausführung Mehrmals gelesen, aber nicht ansatzweise verstanden. Was wäre denn jetzt die genaue Konsequenz für mich daraus?

Spid

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« Antwort #91 am: 05.10.2019 19:49 »
Du hast ausgeführt, Du erhieltest das Entgelt der E12/3 plus Garantiebetrag. Das geht nur dann, wenn Du in E13 eingruppiert bist. Wenn der Garantiebetrag zusteht, wird er nicht zusätzlich zum Entgelt der neuen Entgeltgruppe/Stufe gezahlt, sondern zusätzlich zum Entgelt der alten Entgeltgruppe/Stufe. Wer Entgelt einer Stufe der E12 plus Garantiebetrag erhält, ist in E13 eingruppiert.

Pan Tau

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« Antwort #92 am: 05.10.2019 20:05 »
@Spid
Ist jetzt aber schon ein wenig Korinthenkackerei- oder!?

TV-Ler

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Antw:Bereich für TV-Autobahn eingerichtet
« Antwort #93 am: 05.10.2019 20:19 »
@Spid
Ist jetzt aber schon ein wenig Korinthenkackerei- oder!?
Nein, wenn du jetzt bereits in der EG13 wärst, dann stünde im TV-Autobahn ja die EG14 für dich in Aussicht ...
... da geht es also um mehr als Korinthen  8)

Spid

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« Antwort #94 am: 05.10.2019 20:24 »
@Pan Tau: Wenn Du sagst „Asphalt oder Teer - egal, kennt eh keiner den Unterschied!“, bin ich bereit, meine Ausführungen als Korinthenkackerei zu charakterisieren.

Fristenfuchs

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« Antwort #95 am: 07.10.2019 07:01 »
@Pan Tau: Wenn Du sagst „Asphalt oder Teer - egal, kennt eh keiner den Unterschied!“, bin ich bereit, meine Ausführungen als Korinthenkackerei zu charakterisieren.

Der war mal richtig gut....

Pan Tau

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« Antwort #96 am: 07.10.2019 16:49 »
Mich dünkt, Herr Spid findet Gefallen daran, hier User mit allerlei Haarspalterei und Erbsenzählerei vorzuführen- kann man gut finden, muss man aber nicht!

Spid

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« Antwort #97 am: 07.10.2019 16:59 »
Präzision ist unverzichtbar.

Keeper83

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« Antwort #98 am: 08.10.2019 09:58 »
Mich dünkt, Herr Spid findet Gefallen daran, hier User mit allerlei Haarspalterei und Erbsenzählerei vorzuführen- kann man gut finden, muss man aber nicht!

Ich sitze gerade an einer Ausschreibung in der Ausbau, Transport und Entsorgung sowohl von teerhaltigem Oberflächenmaterial, als auch von Asphalt vorkommt. Gucke ich da auf meine Kostenschätzung sind das schon ein paar Erbsen Unterschied.  ;)

Pan Tau

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« Antwort #99 am: 08.10.2019 16:51 »
Aussage Pan Tau: "Ich bekomme 12/3 + den Garantiebetrag" 12/3=4288,02 Euro , Garantiebetrag=180 Euro

4288,02 Euro + 180 Euro =  4468,02 Euro

Aussage Spid: "Nee- Du bekommst 11/4 + den Garantiebetrag"  11/4=4288,02 Euro , Garantiebetrag=180 Euro

4288,02 Euro + 180 Euro =  4468,02 Euro

Also nix mit Asphalt oder Teer und so!

Lars73

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« Antwort #100 am: 08.10.2019 16:53 »
Auch wenn die Beträge zufällig identisch sind ändert dies nichts daran, dass es rechtlich so ist wie von Spid beschrieben.

Spid

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« Antwort #101 am: 08.10.2019 17:07 »
Aussage PanTau: bekomme E12/3 plus Garantiebetrag, kann auf Antrag im TV-A in E13 höhergruppiert werden; Aussage Spid: Wenn Du E12/3 plus Garantiebetrag erhältst, bist Du in E13 - was, wie TV-Ler zutreffend anmerkte, die Möglichkeit auf E14 auf Antrag eröffnet. E13 oder E14 macht einen enormen Unterschied - wie Asphalt oder Teer.

alterschlingel

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« Antwort #102 am: 09.10.2019 19:53 »
Sorry, ich komme da nicht mit. Ich war in der gleichen Situation wie Pan Tau. Bin von 11/4 höhergruppiert worden in 12/3. Und da hier 0 Höhergruppierungsgewinn entsteht, bezahlte man mir 56,- (o. Ä.) dazu. Ist das dieser „Garantiebetrag“??? Wenn ja, verstehe ich nicht, weshalb von der EG 13 die Rede ist?
Und der zweite Punkt ist der mit der Höhergruppierung auf Antrag in der Autobahn GmbH. Wenn man mit einer 12 kommt- egal wie lange man diese hat- kann man in die 13 geschoben werden und genauso von der 13 in die 14? Auch wenn man erst seit einem Jahr z.B. In der höheren EG ist?

Bastel

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« Antwort #103 am: 09.10.2019 19:55 »
Und der zweite Punkt ist der mit der Höhergruppierung auf Antrag in der Autobahn GmbH. Wenn man mit einer 12 kommt- egal wie lange man diese hat- kann man in die 13 geschoben werden und genauso von der 13 in die 14? Auch wenn man erst seit einem Jahr z.B. In der höheren EG ist?

Ja

Spid

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« Antwort #104 am: 09.10.2019 20:18 »
Sorry, ich komme da nicht mit. Ich war in der gleichen Situation wie Pan Tau. Bin von 11/4 höhergruppiert worden in 12/3. Und da hier 0 Höhergruppierungsgewinn entsteht, bezahlte man mir 56,- (o. Ä.) dazu. Ist das dieser „Garantiebetrag“??? Wenn ja, verstehe ich nicht, weshalb von der EG 13 die Rede ist?

Der Garantiebetrag wird anstelle des Höhergruppierungsgewinns gezahlt, nicht zusätzlich zum Höhergruppierungsgewinn, d.h. in Deinem Fall E11/4 plus Garantiebetrag. Wer Entgelt der E12 plus Garantiebetrag erhält, ist entsprechend in E13 eingruppiert.