Autor Thema: Bereich für TV-Autobahn eingerichtet  (Read 76697 times)

Florian-Geyer

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Antw:Bereich für TV-Autobahn eingerichtet
« Antwort #15 am: 24.07.2019 09:36 »
Alles klar, danke.
Ums kurz zu fassen: so wirkliche Vorteile existieren im öffentlichen Dienst eigentlich nicht und wenn's bescheiden läuft für den Laden oder man in Ungnade fällt/nicht gleicher wie gleich ist, finden sich wie überall Mittel und Wege sich jemanden durch die kalte Küche zu entledigen/an die Wand laufen zu lassen. Bleibt also alles wie bisher  8)

Pan Tau

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Antw:Bereich für TV-Autobahn eingerichtet
« Antwort #16 am: 24.07.2019 18:13 »
Letztendlich handelt es sich beim Status des Öffentlichen Dienstes zu einem nicht unerheblichen Teil auch um eine gefühlte Sicherheit. Mein Bruder ist im ÖD beschäftigt, und konnte krankheitsbedingt seine Arbeit in einem Labor nicht mehr ausführen. Rausgeschmissen haben sie ihn zwar nicht- aber er musste die Kröte schlucken, dass er zwei Entgeltgruppen zurückgestuft wurde, weil seine Tätigkeitsmerkmale nicht mehr adäquat zu seiner vormaligen Entgeltgruppe waren. Die Zeiten, in denen man krank wird, und dann mit EG11 als Bote durchs Haus geschickt wird, sind vorbei. Wie ich mich erinnere, ist der Berliner Senat seinerzeit auch sehr rigoros mit seinen Bediensteten umgegangen- selbst Beamte wurden dergestalt eingesetzt und mussten bei Zeitarbeitsfirmen niedere Dienste leisten, sodass viele freiwillig kündigten. Wenn wir per Überleitungs-TV unsere jetzigen Besitzstände garantiert bekommen UND noch mehr Geld bekommen- ja was wollen wir denn da noch mehr? Bei meiner Versicherung habe ich übrigens nachgefragt- für die ist die Autobahn-GmbH de facto Öffentlicher Dienst- ebenso wie beispielsweise die Post oder die Deutsche Bahn- aber auch viele Stadtwerke, die als GmbHs o.ä. geführt werden.

Pampir

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Antw:Bereich für TV-Autobahn eingerichtet
« Antwort #17 am: 31.07.2019 12:47 »
Hallo in die Runde,
hat eigentlich schon jemand mal die Entgeltordnung im TV-L mit der Entgeltordnung im TV-A im Bereich der Ingenieure verglichen. Wenn ich das richtig verstehe, führt dort in den meisten Fällen beim Wechsel zur AGB bei gleicher Tätigkeitseinordnung dies zu einer höheren Einstufung in der Entgeltgruppe.

TVL: E10 wird im TVA: E10 - techn. Ausbildung, entspr. Tätigkeiten
TVL: E11, FG2 wird im TVA: E11 - techn. Ausbildung, entspr. Tätigkeiten,1/3 bes. Leistungen
TVL: E11, FG1 wird im TVA: E12 - techn. Ausbildung, entspr. Tätigkeiten,bes. Leistungen
TVL: E12, FG1 wird im TVA: E13 - techn. Ausbildung, entspr. Tätigkeiten, langj. Erfahrung, bes. Schwierigkeit und Bedeutung
TVL: E13 wird im TVA: E14 - techn. Ausbildung, entspr. Tätigkeiten, Maß der Verantwortung

Gibts hierzu in der Runde schon erste Erfahrungen oder Informationen der Gewerkschaften?
Bei der Werbeveranstaltung des H. Krüger wurde dies nämlich auch genauso propagiert.

Pan Tau

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Antw:Bereich für TV-Autobahn eingerichtet
« Antwort #18 am: 03.08.2019 12:37 »
Dazu müsste man erst einmal genauer wissen, wie "besondere Leistungen, Schwierigkeit und Bedeutung" definiert sind. Das sind alles Gummibandformulierungen. Ich gehe eher davon aus, dass für EG 11 und 12 alles beim Alten bleiben wird- und dass es eher auf Führungsebene Steigerungen geben wird- das war bis jetzt bei jeder Reform so!


Bei uns munkelt man zwar auch, dass angeblich alle Ingenieure! mindestens EG 12 bekommen sollen- aber in meinen Augen ist das Wunschdenken!



Spid

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« Antwort #19 am: 03.08.2019 12:40 »
Das sind mitnichten „Gummibandformulierungen“. Es handelt sich um unbestimmte Rechtsbegriffe, die der Auslegung bedürfen - und diese bereits in jahrzehntelanger Rechtsprechung erfahren haben. Anhand dieser unbestimmter Rechtsbegriffe sind TB bereits seit Jahrzehnten absolut eindeutig eingruppiert.

Pan Tau

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« Antwort #20 am: 03.08.2019 14:45 »
""Es handelt sich um unbestimmte Rechtsbegriffe, die der Auslegung bedürfen..."" Sag ich doch- sie bedürfen der Auslegung- also sind sie nicht mathematisch scharf, sondern mit einer gehörigen Unschärfe belegt---also Gummiband!

WasDennNun

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Antw:Bereich für TV-Autobahn eingerichtet
« Antwort #21 am: 03.08.2019 14:50 »
""Es handelt sich um unbestimmte Rechtsbegriffe, die der Auslegung bedürfen..."" Sag ich doch- sie bedürfen der Auslegung- also sind sie nicht mathematisch scharf, sondern mit einer gehörigen Unschärfe belegt---also Gummiband!
Mathematisch Scharf würde aber bedeuten, dass man mit jeden neuen (noch nicht absehbaren, weil noch nicht existierende) Arbeitsvorgänge die EGO neu schreiben müsste.

Viel Spaß!

Ach ja und mit der Zeit werden ja Arbeitsvorgänge die vor 10 Jahre noch eine Herausforderung waren durch Technik Einsatz pipi Kram und jeder Depp kann es.
also auch dann EGO umschreiben.

Und zu guter letzt, der noch: es müssten ALLE AV definiert werden, damit sie zur Menge der Eingangsdaten gehören, viel Spaß Spaß.
« Last Edit: 03.08.2019 15:03 von WasDennNun »

Spid

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« Antwort #22 am: 03.08.2019 14:56 »
""Es handelt sich um unbestimmte Rechtsbegriffe, die der Auslegung bedürfen..."" Sag ich doch- sie bedürfen der Auslegung- also sind sie nicht mathematisch scharf, sondern mit einer gehörigen Unschärfe belegt---also Gummiband!

Eine auszuübende Tätigkeit erfüllt immer die Tätigkeitsmerkmale für ganz genau eine Eingruppierung. Es handelt sich mithin um eine eindeutige Zuordnung, die zudem nicht vom Willen der Arbeitsvertragsparteien abhängt.

alterschlingel

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Antw:Bereich für TV-Autobahn eingerichtet
« Antwort #23 am: 06.08.2019 17:12 »
Die, die von EG 11 in EG 12 kämen  ---> Glückwunsch !
Die, die von EG 12 in EG 13 kämen  --->  >:(

TV Sibe

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« Antwort #24 am: 14.08.2019 13:08 »
Gibt es schon irgendwelche Information bezüglich des Überleitungsvertrag? Bis wann soll dieser stehen?

Pan Tau

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« Antwort #25 am: 14.08.2019 19:10 »
Die Verhandlungen für den Überleitungs-TV sollen Mitte Oktober abgeschlossen sein- im Anschluss soll es dann noch im November diesen Jahres Infoveranstaltungen durch die AGB geben.

Jean Paul Belmondo

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« Antwort #26 am: 14.08.2019 20:04 »
Die Verhandlungen zum Überleitungstarifvertrag sind letzten Montag (12.08.19) gestartet.
Zur Info: Egal ob man zur Autobahn GmbH wechselt oder sich "gestellen" lässt, wenn man zu Strassen NRW zurück will, muss man sich neu bewerben. So sagen die verschiedenen Gewerkschaften.  ;)

Pan Tau

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« Antwort #27 am: 14.08.2019 21:41 »
Falls man zur AGB wechselt, und sich dann zu Strassen.NRW zurück bewirbt, wären dann aber wahrscheinlich sämtliche Besitzstände weg, und man würde als ordinärer TVLer dort wieder eingestellt. Man sollte sich das als TVÖDer also gut überlegen, wenn man mit dem Gedanken spielt, sich ggf. später wieder zurück zu bewerben.


Dieter75

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« Antwort #28 am: 16.08.2019 16:00 »
Hallo zusammen,

3 Fragen hätte ich hier mal:

1.Was kommt eigentlich alles in diesen Überleitungsvertrag rein?

2. Was passiert eigentlich wenn die Autobahn GmbH pleite geht? Soll ja in der Privatwirtschaft schon mal vorgekommen sein, das eine GmbH pleite geht. Füttert der Bund die GmbH durch, damit dies nicht geschieht?

3. Ab 01.01.2024 kann die GmbH dann ihren eigenen Haustarifvertrag ohne Verdi und ohne den Bund machen?

nichts_tun

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Antw:Bereich für TV-Autobahn eingerichtet
« Antwort #29 am: 17.08.2019 18:02 »
Zu 1. Die Regelungen zur Überleitung der Beschäftigten von den Ländern in die Autobahn GmbH.

Zu 2. Die Autobahn GmbH ist eine bundeseigene GmbH, sprich sie wird vollständig vom Bund finanziert. Der Bund trägt das volle ökonomische Risiko.

Zu 3. Die Autobahn GmbH hat bereits einen separaten Tarifvertrag. Inwieweit dieser weiter ausgestaltet wird, wird die Zeit zeigen. Bei einem Haustarifvertrag wird Verdi kein Verhandlugnspartner sein, der Bund indirekt schon (siehe 2.).