Autor Thema: Bereich für TV-Autobahn eingerichtet  (Read 76627 times)

Bastel

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Antw:Bereich für TV-Autobahn eingerichtet
« Antwort #60 am: 17.09.2019 13:08 »
Ist dies wirklich so ?  :o
Jein.
VBL-Ost ist Kapitaldeckungsverfahren
VBL-West ist Umlageverfahren

Daraus resultiert eine unterschiedliche steuerliche Behandlung der Beiträge.

und wie sieht der steuerliche Unterschied genau aus?

Einfach mal:

Zusatzrente Kapitaldeckungsverfahren
Zusatzrente Umlageverfahren

googeln.

Das eine vermindert das steuerliche Brutto. Das andere erhöht es um einen Teil der AG Beiträge wenn ich mich nicht täusche.

TV-Ler

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Antw:Bereich für TV-Autobahn eingerichtet
« Antwort #61 am: 17.09.2019 13:54 »
Wer das Ergebnis der unterschiedlichen steuerlichen Behandlung auf Monatsbasis sehen will, der bemühe den Rechner auf https://oeffentlicher-dienst.info und stelle einmal unter Zusatzversorgung "VBL" ein und zum Vergleich "VBL-Ost" ...
... daran kann man den von @Bastel beschriebenen Effekt gut nachvollziehen.

Maximus2584

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Antw:Bereich für TV-Autobahn eingerichtet
« Antwort #62 am: 29.09.2019 15:04 »
Beim Wechsel von TV-L z.b. aus Berlin zu Autobahn GmbH beginnt neue Probezeit oder wird es Versetzungmöglichkeiten geben bzw. Abordnung mit dem Ziel der Versetzung? Danke für die Antwort!

suseliese

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Antw:Bereich für TV-Autobahn eingerichtet
« Antwort #63 am: 30.09.2019 11:25 »
Es beginnt keine neue Probezeit, soweit ich es weiß.
Wir in Brandenburg haben in den kommenden Monaten ein Gespräch, bei dem uns wohl ein Arbeitsplatz/Gehaltsgruppe etc vorgeschlagen wird und wir aber auch noch sagen können, wo wir hinwollen.


Pampir

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Antw:Bereich für TV-Autobahn eingerichtet
« Antwort #65 am: 05.10.2019 09:53 »
Hallo Kollegen,
es ist erstaunlich ruhig im Autobahn-Forum. Seid ihr euch schon alle sicher ob ihr wechselt oder nicht? Der Tarifabschluss ist ja nicht gerade der Brüller. Die Ingenieure werden 1:1 übergeleitet und danach soll man - sofern man meint falsch eingruppiert zu sein - einen Höhergruppierungsantrag stellen. Mit welchem Ergebnis ist völlig offen. Die angeblich ach so wichtigen Ingenieure damit zu ködern, finde ich gelinde ausgedrückt seltsam. Bei uns findet demnächst die alles entscheidende Abfrage zur Wechselabsicht statt. Ist dies in anderen Bundesländern schon erfolgt? Falls ja, mit welchem Ergebnis?

Spid

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Antw:Bereich für TV-Autobahn eingerichtet
« Antwort #66 am: 05.10.2019 10:51 »
Da bei Ingenieuren außer der E10 und den Drittelmerkmals-Fallgruppen der E11 eine Verbesserung um eine Entgeltgruppe ggü. den tariflichen Regelungen von TV-L und TVÖD erfolgt, erschließt sich mir das Gejammer nicht - ebenso nicht hinsichtlich des bewährten Modus der Höhergruppierung auf Antrag, bei der das Ergebnis des Antrages eben nicht völlig offen, sondern vielmehr bereits vor Antragstellung völlig eindeutig ist.

Pan Tau

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Antw:Bereich für TV-Autobahn eingerichtet
« Antwort #67 am: 05.10.2019 11:12 »
Bei uns in NRW soll die Abfrage nach den Info-Veranstaltungen kommen. Selbige sind für Anfang November anberaumt. Für TV-L-Beschäftigte finde ich den Tarifabschluss gar nicht so schlecht- wenn man alles zusammenzählt (volles 13. Monatsgehalt, 1h weniger Wochenarbeitszeit, höheres Tabellenentgelt, Bonuszahlung), dann komme ich für meine derzeitige Situation auf ein Mehr von ca. 10%.


Das wären gute Gründe für einen Wechsel,- anders sieht es bei Mitarbeitern aus, die bereits TVÖD haben- für die ist ein Wechsel meines Erachtens unattraktiv.

Über den vielbeschworenen "Status des Öffentlichen Dienstes", dessen man im Falle eines Wechsels verlustig wird, habe ich mich bei meinen Banken und Versicherungen erkundigt- die würden da keinen Unterschied machen. Mir fallen jetzt keine Anderen Situationen ein, in denen mir dieser Status zum Vorteil gereichen würde.

Etwas misstrauisch bin ich noch, weil explizit erwähnt wurde, dass "betriebsbedingte Kündigungen" nur bis zum 31.12.2025 ausgeschlossen werden. Ab 01.01.2026 wären sie mithin für die AGB anzuwenden. Welche Gefahren entstehen uns hieraus? Klar- sehr theoretisch gibt es die Möglichkeit der betriebsbedingten Kündigung auch schon im ÖD- aber dort ist sie quasi nicht umsetzbar. Bei einer GmbH könnte das anders aussehen, wenn die Konjunktur den Bach herunter geht und das Geschäftsergebnis im roten Bereich liegt?!

Bei der VBL-Betriebsrente bin ich auch noch etwas misstrauisch- die Formulierung in der Pressemeldung ist mir etwas schwammig- dort steht, dass die AGB sich für eine Weiterführung der Betriebsrente in der bisherigen Form "einsetzt". Das ist Politiker-Sprech und lässt bei mir die Alarmglocken schrillen.

Erst wenn feststeht, dass die VBL tatsächlich dauerhaft in ihrer jetzigen Form zu 100% weitergeführt wird, kann die AGB mit meiner Unterschrift rechnen.

Im TV wurde zwar der Anspruch auf eine Betriebsrente manifestiert- das könnte aber theoretisch auch eine Betriebsrente sein, die schlechtere Konditionen liefert, als unsere derzeitige!


Pan Tau

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Antw:Bereich für TV-Autobahn eingerichtet
« Antwort #68 am: 05.10.2019 11:16 »
@Spid
""Da bei Ingenieuren außer der E10 und den Drittelmerkmals-Fallgruppen der E11 eine Verbesserung um eine Entgeltgruppe ggü. den tariflichen Regelungen von TV-L und TVÖD erfolgt, erschließt sich mir das Gejammer nicht"

Das erklär mir jetzt bitte einmal- ein 12er Ingenieur würde demnach automatisch in die 13 kommen? Woraus resultiert das?

Spid

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Antw:Bereich für TV-Autobahn eingerichtet
« Antwort #69 am: 05.10.2019 11:28 »
Du mußt doch nur die Tätigkeitsmerkmale der Entgeltgruppen in beiden Tarifwerken miteinander vergleichen.

operator1

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Antw:Bereich für TV-Autobahn eingerichtet
« Antwort #70 am: 05.10.2019 11:50 »
Den Ausführungen von Pan Tau schließe ich mich mal an.
Als TVÖD´ler ist es nicht wirklich ein Angebot.
Knackpunkte sind:
a.) bisher keine VBL
b.) betriebsbedingte Kündigungen werden schon in einer Pressemitteilung zum ABSCHLUSS eines Vertrages genannt (schafft richtig vertrauen)
c.) Höhergruppierung nur auf Antrag (warum nicht automatisch??)
d.) möglicher Wegfall/Anrechnung von Zulagen bei einer Höhergruppierung (siehe Punkt c)
Gehaltstechnisch falle ich unter §25 habe also defakto null Vorteil.
Zusammen mit den vorgenannten Punkten bietet sich ein Wechsel zur Zeit nicht an.
Aber mal abwarten was auf den Veranstaltungen (Gewerkschaften/Arbeitgeber) noch so erläutert wird.

Spid

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Antw:Bereich für TV-Autobahn eingerichtet
« Antwort #71 am: 05.10.2019 12:00 »
Ich frage mich, was alle für ein Problem damit haben, selbst in der Hand zu haben, ob sie eine u.U. ungünstige Höhergruppierung einleiten oder nicht. Vermutlich ein Problem zwischen den Ohren hinsichtlich der Bedeutung des Begriffs „Antrag“.

operator1

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Antw:Bereich für TV-Autobahn eingerichtet
« Antwort #72 am: 05.10.2019 12:11 »
Ich frage mich, was alle für ein Problem damit haben, selbst in der Hand zu haben, ob sie eine u.U. ungünstige Höhergruppierung einleiten oder nicht. Vermutlich ein Problem zwischen den Ohren hinsichtlich der Bedeutung des Begriffs „Antrag“.
Vermutlich falscher Ton.

Wenn Du eine Zulage bekommen würdest die wegfällt/angerechnet wird weil man erst später (auf Antrag) höhergruppiert wird,würdest du da auch anders drüber denken.
Das man einen Antrag stellen kann aber nicht muss ist doch jedem selbst überlassen.
Aber im Zusammenhang mit den tollen Angeboten relativiert sich das dann ganz schnell.
Mit einer automatischen Höhergruppierung würde es diese Probleme nicht geben.
Nicht mehr und nicht weniger war damit gemeint.

Bastel

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Antw:Bereich für TV-Autobahn eingerichtet
« Antwort #73 am: 05.10.2019 12:11 »
Ich frage mich, was alle für ein Problem damit haben, selbst in der Hand zu haben, ob sie eine u.U. ungünstige Höhergruppierung einleiten oder nicht. Vermutlich ein Problem zwischen den Ohren hinsichtlich der Bedeutung des Begriffs „Antrag“.

Vermutlich wäre den meisten eine Höhergruppierung ohne Verlust jeglicher Stufenlaufzeit am liebsten. Dann könnte Sie auch automatisch erfolgen.

Spid

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Antw:Bereich für TV-Autobahn eingerichtet
« Antwort #74 am: 05.10.2019 12:26 »
Der einzige Unterschied zwischen einer automatischen Höhergruppierung und einer Höhergruppierung auf Antrag ist die einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung, vulgo Antrag. Auch der Zeitpunkt ist derselbe.