Autor Thema: Bereich für TV-Autobahn eingerichtet  (Read 76779 times)

alterschlingel

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Antw:Bereich für TV-Autobahn eingerichtet
« Antwort #105 am: 09.10.2019 21:04 »
@Spid: habe nichts von „gleichzeitig“ oder „zusätzlich“ geschrieben. Und ich verstehe es immer noch nicht. Ich war damals nach der Höhergruppierung in E12/3 + ca. 56,- und nie in EG 13. Meine Frage zielte eher darauf ab, ob der Garantiebetrag von Pan Tau etwas anderes darstellt als der mir damals gezahlte Betrag.

@ Bastel: Da bin ich mal gespannt. Hessen ist gerade dabei, an der Eingruppierung zu werkeln. Manche können dann Anfang 2020 wohl einen Antrag auf Höhergruppierung stellen. Diese wären dann wohl voraussichtlich ab 1.1.2020 in einer höheren Entgeltgruppe. Die gleichen Mitarbeiter könnten dann am 1.1.2021 einen weiteren Antrag auf Höhergruppierung -dann bei der Autobahngesellschaft- stellen und wahrscheinlich genehmigt bekommen?
Da bin ich aber mal gespannt!

Spid

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Antw:Bereich für TV-Autobahn eingerichtet
« Antwort #106 am: 09.10.2019 21:27 »
@Spid: habe nichts von „gleichzeitig“ oder „zusätzlich“ geschrieben. Und ich verstehe es immer noch nicht. Ich war damals nach der Höhergruppierung in E12/3 + ca. 56,- und nie in EG 13. Meine Frage zielte eher darauf ab, ob der Garantiebetrag von Pan Tau etwas anderes darstellt als der mir damals gezahlte Betrag.

Ich habe auch nichts von „gleichzeitig“ geschrieben. Ich habe lediglich dargelegt, wie der Garantiebetrag funktioniert. Nach Deiner Höhergruppierung von E11/4 in E12/3 erhieltest Du für die Stufenlaufzeit der E12/3 das Entgelt der E11/4 plus Garantiebetrag, weil der Garantiebetrag anstelle des Höhergruppierungsgewinns gezahlt wird, wenn dieser geringer als der Garantiebetrag ist.

Zitat
@ Bastel: Da bin ich mal gespannt. Hessen ist gerade dabei, an der Eingruppierung zu werkeln. Manche können dann Anfang 2020 wohl einen Antrag auf Höhergruppierung stellen. Diese wären dann wohl voraussichtlich ab 1.1.2020 in einer höheren Entgeltgruppe. Die gleichen Mitarbeiter könnten dann am 1.1.2021 einen weiteren Antrag auf Höhergruppierung -dann bei der Autobahngesellschaft- stellen und wahrscheinlich genehmigt bekommen?
Da bin ich aber mal gespannt!

Ja. Es bleiben ja jeweils die selben Tätigkeitsmerkmale. Diese werden nur unterschiedlichen Entgeltgruppen zugeordnet.

alterschlingel

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« Antwort #107 am: 09.10.2019 22:16 »
Danke spid

suseliese

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Antw:Bereich für TV-Autobahn eingerichtet
« Antwort #108 am: 10.10.2019 10:20 »
Wir in Brandenburg bekommen VL 6,65 im Monat zusätzlich.
Ob das so bleibt oder ob es mehr wird?
Wie ist der derzeitige Stand in den anderen Bundesländern?

alterschlingel

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« Antwort #109 am: 10.10.2019 11:15 »
Verstehe noch nicht so ganz, weshalb ein 13er auf Antrag höhergruppiert werden kann. Warum in der Autobahn gmbh aus der 13 eine 14 wird? Dachte, die wollen einen so übernehmen, wie man eingruppiert ist. Mit Ausnahme der Strassenwärter und Einigen anderen.

Spid

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« Antwort #110 am: 10.10.2019 11:28 »
Die Überleitung erfolgt entgeltgruppen- und stufengleich, ergibt sich eine höhere Eingruppierung, weil das Tätigkeitsmerkmal im TV-A einer höheren Entgeltgruppe zugeordnet ist, ist man auf Antrag höhergruppiert

Pan Tau

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Antw:Bereich für TV-Autobahn eingerichtet
« Antwort #111 am: 10.10.2019 15:40 »
@Alterschlingel

Ich versuche es mal zu erklären. Sowohl im TV-L, als auch im TV-A gibt es Anlagen zum Tarifvertrag, in denen die Tätigkeitsmerkmale für die jeweiligen Entgeltgruppen und Berufsgruppen definiert sind- ich stelle das hier mal gegenüber:

Entgeltgruppe 11 TV-A
Ingenieurinnen und Ingenieure, deren Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel durch besondere Leistungen aus der Entgeltgruppe 10 heraushebt.
(Besondere Leistungen sind z.B. Aufstellung oder Prüfung von Entwürfen, deren Bearbeitung besondere Fachkenntnisse und besondere praktische Erfahrung voraussetzt, sowie örtliche Leitung bzw. Mitwirkung bei der Leitung von schwierigen Bauten und Bauabschnitten und deren Abrechnung.)


Entgeltgruppe 11 TV-L
1. Technische Beschäftigte mit technischer Ausbildung sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben, deren Tätigkeit sich durch besondere Leistungen aus der Entgeltgruppe 10 Fallgruppe 1 heraushebt.
(Hierzu Protokollerklärung Nr. 3)
2. Technische Beschäftigte mit technischer Ausbildung sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben, deren Tätigkeit sich zu mindestens einem Drittel durch besondere Leistungen aus der Entgeltgruppe 10 Fallgruppe 1 heraushebt.


Daraus folgt, sofern ich Spids Andeutungen richtig interpretiere, dass alle TB, die sich beim Übergang zur AGB in der TV-L Fallgruppe 11-2 befinden, bei der Autobahn GmbH auch in selbiger verbleiben werden. Die Fallgruppe 11-1 gibt es im TV-A der Autobahn GmbH nicht mehr- sie findet sich nun in der EG 12, TV-A, daraus folgt, dass alle TB, die sich in EG11, Fallgruppe 1 befinden, bei der AGB auf Antrag die EG 12 erhalten:

Entgeltgruppe 12 TV-A
Ingenieurinnen und Ingenieure, deren Tätigkeit sich durch besondere Leistungen aus der Entgeltgruppe 10 heraushebt.
(Besondere Leistungen sind z. B.: Aufstellung oder Prüfung von Entwürfen, deren Bearbeitung besondere Fachkenntnisse und besondere praktische Erfahrung voraussetzt, sowie örtliche Leitung bzw. Mitwirkung bei der Leitung von schwierigen Bauten und Bauabschnitten und deren Abrechnung.)


Beim TVL kommt dann ab EG 12 die Formulierung der langjährigen Berufserfahrung und der besonderen Schwierigkeit und Bedeutung der durch den TB betreuten Projekte ins Spiel:


Entgeltgruppe 12 TV-L
1. Technische Beschäftigte mit technischer Ausbildung und langjähriger praktischer Erfahrung sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben, mit langjähriger praktischer Erfahrung, deren Tätigkeit sich durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung oder durch künstlerische oder Spezialaufgaben aus der Entgeltgruppe 11 Fallgruppe 1 heraushebt.
2. Technische Beschäftigte mit technischer Ausbildung und langjähriger praktischer Erfahrung sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben, mit langjähriger praktischer Erfahrung, deren Tätigkeit sich zu mindestens einem Drittel durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung oder durch künstlerische oder Spezialaufgaben aus der Entgeltgruppe 11 Fallgruppe 1 heraushebt.
3. Vermessungstechnische und landkartentechnische Beschäftigte mit technischer Ausbildung und langjähriger praktischer Erfahrung sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen ent-sprechende Tätigkeiten ausüben, mit langjähriger praktischer Erfahrung,
deren Tätigkeit sich durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung oder durch schöpferisch


Diese Formulierungen finden sich beim TV-A erst in der EG13, weshalb alle Ingenieure, die sich derzeit in TV-L 12 befinden, bei der AGB auf Antrag nach EG 13 kommen können:

Entgeltgruppe 13 TV-A
1. Ingenieurinnen und Ingenieure mit langjähriger praktischer Erfahrung, deren Tätigkeit sich durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung oder durch Spezialaufgaben aus der Entgeltgruppe 12 heraushebt.
2. Ingenieurinnen und Ingenieure mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung und entsprechender Tätigkeit.







Spid

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« Antwort #112 am: 10.10.2019 15:43 »
Ja.

alterschlingel

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« Antwort #113 am: 10.10.2019 18:29 »
Wow, ist das kompliziert 😳
Bin mal gespannt. Bin damals vom BAT übergeleitet worden in die EG 11 TVH. Fallgruppe unbekannt, da es laut PA zu diesem Zeitpunkt noch keine EGO gab. Auch bei der Höhergruppierung Ende 2012 in EG 12 stand keine Fallgruppe dabei. Jedoch stand die Formulierung aus dem BAT dabei. „Besondere Schwierigkeit und langjährige Erfahrungen“ stand da (so ähnlich). Deshalb rechne ich mir am 1.1.2020 Chancen auf EG 13 in Hessen aus. In welcher Fallgruppe werde ich dann landen ?
Denn das wird ja dann 1 Jahr später wieder relevant sein bei der GmbH.
« Last Edit: 10.10.2019 18:42 von alterschlingel »

Pan Tau

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« Antwort #114 am: 10.10.2019 19:00 »
@alterschlingel

sofern ich es richtig verstanden habe, ist es irrelevant, in welcher Fallgruppe Du Dich innerhalb von TVL-12 befindest. Das Innehaben der EG 12 im TV-L, oder bei Dir TV-H führt auf Antrag zur EG 13 im TV-A.

Sofern Du sogar noch vor dem 01.01.2021 nach EG 13 kommst, wirst Du dann bei der AGB auf Antrag nach 14 kommen......so ein Glückspilz!

Falls das nicht den Tatsachen entspricht, wird Spid es sicher korrigieren!

Spid

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« Antwort #115 am: 10.10.2019 19:36 »
Der Nutzer @alterschlingel befindet sich aber nicht im TV-L, sondern im TV-H. Er wurde aus VGr III, Fg. 2 Teil I Anlage 1a zum BAT in E12 Fg. 1 TV-H übergeleitet. Dort sind Verbesserungen für Ingenieure mit entsprechender Tätigkeit vereinbart, die zu seiner Höhergruppierung auf Antrag in die E13 Fg. 2 führen. Die Tätigkeitsmerkmale dieser Entgeltgruppe entsprechen denen der E13 Fg. 1 im TV-A.

alterschlingel

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« Antwort #116 am: 10.10.2019 19:58 »
Um genau zu sein, wurde ich aus IVa, Fgr 10 Teil 1, 1a übergeleitet in die EG 11. Das war 2010. 2012 kam dann die Höhergruppierung in die 12 TVH.

Wenn ich spid richtig verstanden habe, ist mir die 14 nicht gegönnt. Oder habe ich dies falsch verstanden?
« Last Edit: 10.10.2019 20:05 von alterschlingel »

Spid

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« Antwort #117 am: 10.10.2019 20:08 »
Hattest Du nicht im anderen Thread was von VGr. III, Fg. 2 geschrieben? Oder waren das Tätigkeiten, die Dir nach der Überleitung aus dem BAT aber vor Einführung der EGO übertragen wurden und die dann zu einer Höhergruppierung führten? Macht aber hinsichtlich der übrigen Ausführungen zur Eingruppierung/Höhergruppierung keinen Unterschied.

alterschlingel

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« Antwort #118 am: 10.10.2019 20:19 »
Genau, die wurden mir dann 2012 übertragen. VG III, Fgr 2 hieß es dann nach der Höhergruppierung. Also dann bliebe es für mich in Zukunft bei der 13 im TVH ohne Aussicht auf eine 14? Habe das noch nicht so durchsteigen können mit TVH und TVA und den ganzen Anträgen 🤓

Spid

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« Antwort #119 am: 10.10.2019 20:25 »
Bei unveränderter Tätigkeit bleibt es im TV-A bei E13.