Autor Thema: Bereich für TV-Autobahn eingerichtet  (Read 76693 times)

Pan Tau

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Antw:Bereich für TV-Autobahn eingerichtet
« Antwort #135 am: 21.10.2019 19:23 »
@Spid
Wie Viele Mitarbeiter pro 1000 Mitarbeiter werden denn im ÖD betriebsbedingt gekündigt- wo Du dich so gut auszukennen scheinst? Hast Du demgegenüber Vergleichswerte aus der freien Wirtschaft?

Spid

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« Antwort #136 am: 21.10.2019 19:43 »
Da ja bereits einer der größten AG im öD keine Statistik dazu führt, wie soll mir da eine Statistik für die Hunderte AG im öD zur Verfügung stehen. Das Thema ist schon erschöpfend ausdiskutiert worden: https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,110899.msg128396.html#msg128396

Und warum sollte ein Vergleich mit der „freien Wirtschaft“ - gemeint ist wohl die Privatwirtschaft - zielführend sein? Liegen Dir Erkenntnisse vor, daß sich die Zahl der betriebsbedingten Kündigungen in Organisationen, in denen Staat und Selbstverwaltungskörperschaften als öffentlich-rechtlich organisierte AG auftreten, von denen in Organisationen, in denen Staat und Selbstverwaltungskörperschaften als privatrechtlich organisierte AG auftreten, signifikant unterschiede? Das wäre nämlich der hier relevante Vergleich!

DiploMartin

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Antw:Bereich für TV-Autobahn eingerichtet
« Antwort #137 am: 21.10.2019 20:07 »
Natürlich, rein faktisch betrachtet, kann man überall gekündigt werden. Allerdings wüsste ich auch keinen Fall hier im hiesigen Landesbetrieb für Straßenbau. Da brauche ich keine Statistik, Kollegen fragen reicht völlig.
Mein Gedankengang war folgender: Wechselt man aus der freien Wirtschaft in die Autobahn GmbH, kann man sich natürlich über diesen Kündigungsschutz bis 2025 freuen.
Allerdings:
Vielen jüngeren Kollegen sieht man die Verunsicherung was die Wechselbereitschaft angeht an.

WasDennNun

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Antw:Bereich für TV-Autobahn eingerichtet
« Antwort #138 am: 22.10.2019 12:51 »
Die Masse der mir bekannten Kündigungen im öD sind im Bereich:
Kantine, Reinigung, Hausmeister, .....
Auch untergekommen sind mir Labore und IT Abteilungen.

Spid

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Antw:Bereich für TV-Autobahn eingerichtet
« Antwort #139 am: 22.10.2019 12:56 »
Ich kenne eine Hochschule, die, anstatt wie bisher die Bauherreneigenschaft selbst auszufüllen, von der Möglichkeit Gebrauch machte, dies der Landesbauverwaltung zu übertragen - und folgerichtig dem bislang dafür vorgehaltenen Personal betriebsbedingt kündigte.

Pan Tau

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Antw:Bereich für TV-Autobahn eingerichtet
« Antwort #140 am: 22.10.2019 18:24 »
@Spid

Entschuldigung- aber Du hast doch das Fass aufgemacht, indem Du die Behauptung in den Raum gestellt hast:

"Die Beschäftigung im öD ist bei pauschaler Betrachtung nicht sicherer oder unsicherer als außerhalb."

Wenn Du nun selbst zugibst, dass Dir keinerlei Statistiken vorliegen- wir kommst Du dann zu dieser Einschätzung- anhand eines Sonderfalles an einer Universität? Du lieferst selber keine Belege, möchtest aber, dass Deine Behauptung als die einzig richtige angesehen wird!

Spid

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Antw:Bereich für TV-Autobahn eingerichtet
« Antwort #141 am: 22.10.2019 19:03 »
Weder hätte ich dargelegt, meine Aussage Gründe sich auf den geschilderten Fall noch wäre die von Dir geforderte Statistik nützlich oder gar erforderlich, um meine Aussage zu belegen. Die von Dir geforderte Statistik ist für die Untersuchung der Sicherheit oder Unsicherheit von Beschäftigungsverhältnissen sogar völlig ungeeignet - und steht zudem in keinerlei Zusammenhang mit meiner Aussage!

Die Sicherheit eines Beschäftigungsverhältnisses aus der Zahl der betriebsbedingten Kündigungen pro tausend Beschäftigungsverhältnissen schließen zu wollen, wäre ein klassischer ökologischer Fehlschluß. Meine Aussage läßt sich hingegen leicht an unstrittigen Fakten belegen: 1. Es gibt im öD betriebsbedingte Kündigungen. 2. Es gibt außerhalb des öD betriebsbedingte Kündigungen. 3. Es gibt auch die anderen sozial gerechtfertigten Kündigungen innerhalb wie außerhalb des öD. 4. Sowohl innerhalb als auch außerhalb des öD gibt es sozial ungerechtfertigte Kündigungen. 5. Tarifliche Unkündbarkeit sowie Beendigungserschwernisse gibt es innerhalb wie außerhalb des öD.

Daraus ergibt sich bei pauschaler Betrachtungsweise - jeweils alle AG im öD und außerhalb und deren jeweilige AN - die absolut gleiche Sicherheit oder Unsicherheit einer Beschäftigung innerhalb wie außerhalb des öD.

Davon ab warst Du derjenige, der hier zuerst Belege forderte.

WasDennNun

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Antw:Bereich für TV-Autobahn eingerichtet
« Antwort #142 am: 25.10.2019 15:19 »
Daraus ergibt sich bei pauschaler Betrachtungsweise - jeweils alle AG im öD und außerhalb und deren jeweilige AN - die absolut gleiche Sicherheit oder Unsicherheit einer Beschäftigung innerhalb wie außerhalb des öD.
Sofern man natürlich nur vergleichbare AGs außerhalb des öD betrachtet.
Die gefühlte höhere Sicherheit im öD (und ich glaube tatsächlich, dass man im öD "sicherer" bzgl. des Arbeitsplatzes ist) liegt mEn an der Art und Struktur der Führungskräfte, die einfach solche Konflikte scheuen, da es für sie ja auch keine Konsequenzen hat, wenn sie überbesetzte oder unnötige Abteilung durchschleifen.
Belege habe ich natürlichen ebenfalls keine. Ich habe nur Belege dafür, dass es Kündigungen im öD gibt (die Masse die ich mitverfolgen konnte waren betriebsbedingte).

Drehrumbum

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« Antwort #143 am: 03.11.2019 10:53 »
Nächste Woche haben wir mal wieder Märchenstunde mit der Geschäftsführung der Autobahn GmbH. Was mich umtreibt sind: Autobahn GmbH = jur. Rechtform (GmbH) = kein öffentlicher Dienst = meine bisherigen geldwerten Ersparnisse z.B. bei Versicherungen, Autokauf u.ä. wären dann weg, sollte ich wechseln. (ich weis, ich kaufe nicht jeden Tag ein Auto;-)) Nach 17 Jahren ÖD bin ich sicher unkündbar, zumindest bei einer ordentlichen Kündigung. Dieser Punkt ist für mich bei der Einigung (vstl. Überleitungsvertrag) zu schwammig behandelt. Genau, Thema Vertrag. Der TVL liegt in endgültiger Fassung vor, ich weis was ich habe. Der Manteltarifvertrag GmbH liegt nur in vorläufiger Fassung vor und die Einigung zur Überleitung liegt gar nicht als Vertrag vor. Das bestätigt eigentlich mein Gefühl, welches ich seit 3 Jahren habe, dass ich der GmbH nicht das Schwarze unter den Fingernägeln trauen kann. Das ist für mich keine Entscheidungsgrundlage für einen Wechsel. Auf der anderen Seite gibt es ja auch einen Gestellungsvertrag, nur kennt den keiner. Also die eine Seite ist nicht koscher und die andere auch nicht. Gestellungsvertrag: gültig für 2 Jahre und dann? Bei Gestellung darf ich ja nur noch 39 Stunden arbeiten, mein Vertrag TVL sind jedoch 40 Stunden, heißt das ich erhalte pro Woche eine Stunde weniger Lohn = im Jahr ca. 45 Stunden weniger Lohn = 1,5 Monatsgehälter??? Auch wenn ich gerade viele Kostenbeispiele gebracht habe, ich werde vstl. nicht wechseln, da ich einfach eine gewisse Planungssicherheit für mein Leben haben möchte. Und die sehe ich bei der GmbH nicht. Und beim Land... na ja, schlimmer kann es eigentlich nicht werden. Es ist die Wahl zwischen Pest und Cholera und nur eine Krankheit ist heilbar. Und zum Thema Bestandsschutz: Bei Gestellung weis ich zumindest wo ich für die nächsten 2 Jahre bin, danach...weis der Geier. Beim Wechsel zur GmbH werde ich sicher auch erst einmal an meinem jetzigen Standort sein, aber was kommt nach der Eingewöhnungsphase? Die Organisation soll ja dann reformiert werden. Also, brauchen Sie mich dann noch an diesem Standort oder muss ich in ein anderes Bundesland??? Sicher ist aktuell gar nichts, außer dass ich frustriert bin.

Spid

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« Antwort #144 am: 03.11.2019 11:45 »
Da es versicherungsmathematisch um die risikoaverse Zielgruppe - deren stereotype Überzeichnung Du in Deinem Beitrag entweder kunstvoll persiflierst oder halt eben so bist - geht, ist den Versicherern mit entsprechender Tarifen die Rechtsform des AG ebenso egal wie Anbietern entsprechender Bonus- und Rabattsysteme.

Was genau ist an „ Soweit Beschäftigte am Tag vor dem Betriebsübergang unkündbar sind, verbleibt es dabei.“ (§2 Abs. 4 Satz 5 EÜTV) ist jetzt „zu schwammig“? Oder den EÜTV nicht gelesen? Ach ja, Du hängst ja der postfaktischen Annahme an, der läge nicht vor. Ebenso wie Du glaubst, beim TV-L zu wissen, was Du hättest - was natürlich die vollständige Disponibilität aller tariflichen Regelungen durch die Tarifvertragsparteien ausblendet. Apropos TV-L: der läßt Deine jederzeitige landesweite Versetzung sowie die unbegrenzte und weltweite Gestellung an einen Dritten zu - und die Zuweisung an jeden beliebigen Dritten, die zwar Deiner Zustimmung bedarf, die Du aber nur aus wichtigem Grund verweigern darfst.

WasDennNun

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« Antwort #145 am: 03.11.2019 11:51 »
Na da kann man ja nur hoffen, das jetzt keine Depressionen bei den Kollegen, die glauben der öD ist ein sicherer Hafen und man ist vor Veränderungen geschützt, ausbrechen.
In dem Zusammenhang, wenn deine Dienststelle aufgelöst wird und der öD keine Verwendung für deine Fähigkeiten hat, dann ist auch eine Kündigung nicht mehr so unendlich weit.

TV-Ler

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« Antwort #146 am: 03.11.2019 16:40 »
Bei Gestellung darf ich ja nur noch 39 Stunden arbeiten, mein Vertrag TVL sind jedoch 40 Stunden, heißt das ich erhalte pro Woche eine Stunde weniger Lohn = im Jahr ca. 45 Stunden weniger Lohn = 1,5 Monatsgehälter???
Finde den Fehler ...

Bastel

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Antw:Bereich für TV-Autobahn eingerichtet
« Antwort #147 am: 04.11.2019 07:10 »
Ich möchte auch 1,5 Monatsgehälter für 45h Arbeit. Wo muss ich mich bewerben?

suseliese

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« Antwort #148 am: 04.11.2019 14:53 »
immer diese Kleinkariertheit.......
39 Stunden für das Gehalt in der Entgelttabelle TV-A
Warum bleibt ihr nicht alle beim Land, wenn euch der öff Dienst so wichtig ist.
« Last Edit: 04.11.2019 15:00 von suseliese »

Pan Tau

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« Antwort #149 am: 04.11.2019 16:46 »
Hauptsache, es jammert hinterher Niemand herum, der sich für einen Verbleib beim Land entscheidet, und dann zur Autobahn-GmbH gestellt wird, dass er für die selbe zu verrichtende Arbeit wesentlich weniger Lohn erhält und eine Stunde pro Woche länger arbeiten muss, als der AGB-Kollege, der ihm am Schreibtisch gegenüber sitzt.

Wenn man sich einmal ernsthaft die Einigungspapiere zu Gemüte führt, dann ist das Angebot der AGB sehr fair.

Wie ich heute von höherer Stelle erfahren habe, sieht es in NRW offenbar so aus, dass der künftige Rest-Landesbetrieb ohne die Autobahnen einen Personalüberschuss haben wird. Hier sind aus diesen Gründen Versetzungen oder die Gründung einer Auffanggesellschaft in meinen Augen sehr wahrscheinlich.

Da ist die AGB, falls denn versetzt wird, noch das kleinere Übel- denn dort wurde vereinbart, dass bei der Zuweisung eines neuen Dienstortes der 15km überschreitende Mehraufwand mit 30 Cent pro km vergütet wird- analog erfolgt eine Vergütung der Reisezeit.