Autor Thema: Bereich für TV-Autobahn eingerichtet  (Read 76726 times)

Lady Wilmore

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Antw:Bereich für TV-Autobahn eingerichtet
« Antwort #150 am: 04.11.2019 20:08 »

Da ist die AGB, falls denn versetzt wird, noch das kleinere Übel- denn dort wurde vereinbart, dass bei der Zuweisung eines neuen Dienstortes der 15km überschreitende Mehraufwand mit 30 Cent pro km vergütet wird- analog erfolgt eine Vergütung der Reisezeit.

Hat man bei der Zusammenlegung der Betriebssitze gesehen. Nach genau drei Jahren war Schluss. Entweder ist man bis dahin in die Nähe des neuen Dienstorts gezogen oder pendeln wurde zur Privatsache.

Und je nach Wohnort bzw. Dienstort kommen da Pendelzeiten jenseits von gut und böse zustande. Da relativiert sich dann auch die Mehrvergütung ganz schnell.

Pan Tau

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Antw:Bereich für TV-Autobahn eingerichtet
« Antwort #151 am: 05.11.2019 06:26 »
@Lady Wilmore

Die Gefahr, versetzt zu werden, ist doch aber mindestens genau so groß, wenn man beim Landesbetrieb bleibt. Ich glaube nicht, dass alle Standorte erhalten bleiben, wenn in den Dienstgebäuden 30% der Büros leerstehen. Ich war auch erst skeptisch, aber die AGB hat erst einmal geliefert- für mich als TVL-er gibt es wenige Gründe, nicht zu wechseln.
Für TVÖD-ler sieht es etwas anders aus- da sind die Vorteile des TV-Autobahn nur sehr gering!

HerrRossi70

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Antw:Bereich für TV-Autobahn eingerichtet
« Antwort #152 am: 05.11.2019 08:05 »
@PanTau
Als TVÖD ler hat man m.E. Überhaupt keinen Vorteil.
26 statt 39 Wochen Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
Ausgleichszulagen werden abgeschmolzen
Generelle Versetzbarkeit innerhalb Deutschlands
Kein Zeitguthabenmanagment
usw.

Echt eine Katastrophe für die ÖDler.

Spid

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Antw:Bereich für TV-Autobahn eingerichtet
« Antwort #153 am: 05.11.2019 08:21 »
Im TVÖD geht die Entgeltfortzahlung nicht über die gesetzlichen 6 Wochen hinaus und zur Versetzbarkeit (einschl. Gestellung und Zuweisung) gilt dasselbe wie oben zum TV-L geschrieben.

HerrRossi70

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Antw:Bereich für TV-Autobahn eingerichtet
« Antwort #154 am: 05.11.2019 10:31 »
Hmm,

Gemeint ist auch die Auftstockung des Krankengeldes auf Entgeltniveau für 39 Wochen durch den AG. Jetzt korrekt?

Spid

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Antw:Bereich für TV-Autobahn eingerichtet
« Antwort #155 am: 05.11.2019 10:39 »
Nein. Der Krankengeldzuschuß wird gem. §22 Abs. 3 MTV Autobahn GmbH unter den gleichen Bedingungen wie im TVÖD bis zum Ende der 39. Woche gezahlt.

TV-Ler

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Antw:Bereich für TV-Autobahn eingerichtet
« Antwort #156 am: 05.11.2019 10:48 »
Hmm,

Gemeint ist auch die Auftstockung des Krankengeldes auf Entgeltniveau für 39 Wochen durch den AG. Jetzt korrekt?
"Aufstockung auf Entgeltniveau für 39 Wochen" gibt es weder im TV-L, noch im TVöD und auch nicht im TV-H.
Details siehe hier:

https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,112824.0.html

Die dort angesprochene "Altregelung" führt zwar einerseits zur Aufstockung auf Entgeltniveau, das aber andererseits nur bis zum Ablauf der 26. Woche.

HerrRossi70

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Antw:Bereich für TV-Autobahn eingerichtet
« Antwort #157 am: 05.11.2019 11:22 »
3) 1Der Krankengeldzuschuss wird bei einer Beschäftigungszeit (§ 34 Abs. 3) von mehr als einem Jahr längstens bis zum Ende der 13. Woche und von mehr als drei Jahren längstens bis zum Ende der 39. Woche
seit dem Beginn der Arbeitsunfähigkeit infolge derselben Krankheit gezahlt. 2Maßgeblich für die Berechnung der Fristen nach Satz 1 ist die Beschäftigungs- zeit, die im Laufe der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit vollendet wird.

Was verstehe ich dort nicht?

Spid

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Antw:Bereich für TV-Autobahn eingerichtet
« Antwort #158 am: 05.11.2019 11:25 »
Den Umstand, daß 39 Wochen 39 Wochen sind - und nicht 26?

nichts_tun

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Antw:Bereich für TV-Autobahn eingerichtet
« Antwort #159 am: 05.11.2019 13:28 »
Da gab's mal diesen Spruch: "wer lesen kann ist klar im Vorteil"...

Zwackelmann

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Antw:Bereich für TV-Autobahn eingerichtet
« Antwort #160 am: 07.11.2019 13:09 »

Hallo!

 

Ich bin derzeitig beim Land angestellt, habe allerdings noch einen "25Jahre alten Tarifvertrag" nach TVÖD-VKA.
Mein Verwendungsvorschlag ist Bund -> IGA, allerdings noch nicht spruchreif.

 In Stufe 9a/6 bekomme ich ab 2020 4125€.
Nach TV-A sind in entsprechender Stufe 4061€ vorgesehen.

Der Besitzstand bleibt, das ist klar.

Wie sieht es aber nach Tarifverhandlungen aus?
Steigerungen beim TVÖD-VKA spielen dann keine Rolle mehr?
Muss man warten bis der TV-A diese Differenz eingeholt hat?

(Die "Pauschale" über evt. 3.5%/2% Steigerung kenne ich schon)

 

Dankeschön!


alterschlingel

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Antw:Bereich für TV-Autobahn eingerichtet
« Antwort #161 am: 07.11.2019 13:51 »
Der TV-A ist ja so viel besser..... man will ja schließlich einen Wettbewerbsvorsprung bei den Fachkräften erzielen.  :o
Man liegt mit dem TVöD gleichauf, wenn weniger, dann gibt man wenigstens TVöD als garantierte Untergrenze. Fragt sich nur , wie lange es dauert, bis diese Regelung nicht mehr gilt und man unter den TVöD rutscht.

Naja, ernüchternd war der Blick bei allen Kollegen und mir, wenn man das reale Vorher-Nachher sieht. Einzig wirklich gut ist : 13. Gehalt zu 100%

Zwackelmann

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Antw:Bereich für TV-Autobahn eingerichtet
« Antwort #162 am: 07.11.2019 14:09 »
13. Monatsgehalt ist gut, allerdings ist die LOB Ausschüttung beim VKA höher als der garantierte Bonus bei der IGA.

"Gelockt" wird man nur vom Chef mit der Stufendurchlässigkeit.  :o

Leider ist die Frage damit noch nicht ganz beantwortet...


nichts_tun

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Antw:Bereich für TV-Autobahn eingerichtet
« Antwort #163 am: 08.11.2019 19:54 »
Der TV-A ist ein eigenständiges Tarifwerk und unabhängig von künftigen Tarifentwicklungen des TVöD-VKA bzw. -Bund.

Pan Tau

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Antw:Bereich für TV-Autobahn eingerichtet
« Antwort #164 am: 11.11.2019 15:01 »
@Zwackelmann

Auf der Personalversammlung hat heute ein Vertreter der Verdi Dein Problem angesprochen. Es wurde offenbar auch schon diskutiert, und war bei den Tarifverhandlungen wohl keinem so richtig bewusst. Der Verdi-Vertreter sprach davon, dass dieser Nachteil auf jeden Fall ausgeglichen wird, sodass Dein Entgelt dann bei einem Wechsel zum TV-A mindestens dem TVÖD-VKA entspricht. Er sprach auch davon, dass bei Inhabern der EG 9a mit bestimmten Tätigkeitsmerkmalen selbige in die EG 9b hochgestuft würden. Da müsstest Du Dich vielleicht noch mal genau bei einem Gewerkschafter erkundigen.