Autor Thema: Bereich für TV-Autobahn eingerichtet  (Read 76737 times)

Tarak

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 2
Antw:Bereich für TV-Autobahn eingerichtet
« Antwort #195 am: 01.12.2019 17:56 »
Rechtschreibung, Grammatik und Interpunktion scheinen bei der oben erwähnten 14er Stelle dann aber wohl eher nicht zu den geforderten fachlichen Kompetenzen gezählt zu haben ?!

Dafür gibts die Rechtschreibprüfung von Word. ;)

alterschlingel

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 327
Antw:Bereich für TV-Autobahn eingerichtet
« Antwort #196 am: 02.12.2019 15:16 »
Du hast für Deinen Teil alles richtig gemacht, wenn sie dich einstellen auf ne E14 Stelle, Tarak. Warum solltest Du die Stelle nicht annehmen ?!

suseliese

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 17
Antw:Bereich für TV-Autobahn eingerichtet
« Antwort #197 am: 29.12.2019 23:20 »
wir bekommen ja in den nächsten Monaten die Schreiben nach Übergang §613a.
Was wird da drin stehen?

Schlagen die mir vor, wo ich sitzen werde und was ich zu tun habe? Und evtl. die Gehaltsgruppe?

Falls ich aber mit dem "Angebot" was die mir machen nicht zufrieden bin, also ich möchte (als Beispiel) statt Straßenplanung ein anderes Aufgabengebiet lieber machen, was kann ich dann tun?
Teile ich es dann denen in dem Schreiben nach §613a mit?
oder wie läuft das?

Kann man dann auch noch ein Gespräch nur mit einem selbst verlangen?

Leider werden wir nicht so aufgeklärt wie in den anderen Bundesländern vielleicht.

Danke im Vorraus

Pan Tau

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 169
Antw:Bereich für TV-Autobahn eingerichtet
« Antwort #198 am: 30.12.2019 10:41 »
Hallo Suselise,
auf der Seite der Autobahn-GmbH ist seit einigen Tagen ein Dokument veröffentlicht, in dem alle Einzelheiten zum Unterrichtungsschreiben auch für Nichtjuristen erklärt werden:

https://www.autobahn.de/wp-content/uploads/2019/12/AB_Brosch_Info-Personalübergang_2019-12-19_final_Web.pdf

Bei uns soll es so laufen, dass man sogar Wünsche äußern kann, in welchen Bereich man künftig eingesetzt werden möchte- grundsätzlich bleibt aber erst mal jede*r in dem Bereich weiter tätig, in dem er/sie derzeit eingesetzt ist.


Tkiiela

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 2
Antw:Bereich für TV-Autobahn eingerichtet
« Antwort #199 am: 21.01.2020 15:26 »
Hallo zusammen,

bin neu hier und lese schon eifrig mit, aber verstehen muss man noch nicht alles. So auch das geschriebene im
aktuellen Ver.di Flyer 02/2020:

Welche Arbeitsbedingungen gelten für mich bei einem Wechsel zur Autobahn GmbH?

Das hängt davon ab, ob die/der Beschäftigte Mitglied einer der tarifvertragschließenden Gewerkschaften (z.B. ver.di) ist oder nicht. Ist die/der Beschäftigte z.B. ver.di-Mitglied, findet nach § 4 Abs. 1 Tarifvertragsgesetz automatisch aufgrund beiderseitiger Tarifbindung der Arbeitsvertragsparteien das Tarifrecht der Autobahn
GmbH Anwendung. Gehört die/der Beschäftigte keiner vertragschließenden Gewerkschaft an, findet das Tarifrecht der Autobahn GmbH grundsätzlich keine Anwendung. Es verbleibt vielmehr gemäß § 613a Abs. 1 Satz 1
BGB bei der Regelung im Arbeitsvertrag mit dem Land über die Geltung des Tarifrechts der Länder
(TV-L) bzw. des TV-H in Hessen bzw. des TVöD in Nordrhein-Westfalen.
Hierbei wird nach den Arbeitsvertragsmustern der Länder in aller Regel die Geltung des Tarifrechts
der Länder in seiner jeweils geltenden Fassung vereinbart sein, sodass es sich um eine dynamische
Weitergeltung des Ländertarifrechts handelt. Das Tarifrecht der Autobahn GmbH findet für Nichtmitglieder nur dann Anwendung, wenn sie dies vertraglich mit der Autobahn GmbH vereinbaren.

Angenommen ich wäre evtl. oder auch vielleicht kein Mitglied der tarifvertragschließenden Gewerkschaften, bleib ich beim TV-L? Was bedeutet "vertraglich mit der Autobahn vereinbaren"?
Kann da wer was genaues dazu sagen bzw. erklären? Oder ist das nur Panikmache der Gewerkschaften?
Sind ja nicht alle 15000 organisiert.

Danke für eure Hilfe vorab

Spid

  • Gast
Antw:Bereich für TV-Autobahn eingerichtet
« Antwort #200 am: 21.01.2020 15:36 »
Das bedeutet, daß Du - genau wie Du damals als nicht tarifgebundener AN - die dynamische Verweisung auf den TV-L/-H/ÖD mit Deinem AG verhandelt und vereinbart hast, Du dies nunmehr auch nach dem Betriebsübergang mit Deinem neuen AG tun mußt - sofern Du das möchtest. Der AG hat jedenfalls kein Interesse an einer Ungleichbehandlung tarifgebundener und -ungebundener AN und wird gerne zustimmen. Im Ggs. zu Gewerkschaftsmitgliedern hast Du jedoch die Wahl.

Tkiiela

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 2
Antw:Bereich für TV-Autobahn eingerichtet
« Antwort #201 am: 21.01.2020 16:19 »
Ok Danke. Hat das irgendwelche Vor- oder Nachteile oder ist das nur reine Formsache?

Spid

  • Gast
Antw:Bereich für TV-Autobahn eingerichtet
« Antwort #202 am: 21.01.2020 16:25 »
Neben dem Vorteil, daß Du die Wahl hast, ist es bloß eine Formalität. Ich gehe davon aus, daß der neue AG da ohnehin was vorbereitet, da es nahezu alle Beschäftigte betrifft.

Bastel

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 4,308
Antw:Bereich für TV-Autobahn eingerichtet
« Antwort #203 am: 22.01.2020 06:38 »
Der AG möchte nicht seine Mitarbeiter zu den Sozialisten treiben. Alles wird gut  ;)

suseliese

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 17
Antw:Bereich für TV-Autobahn eingerichtet
« Antwort #204 am: 26.02.2020 13:11 »
Im § 23 ETÜV geht es um einen Pauschalausgleich für nicht weitergeführte Leistungen:
Zitat:
1 Die Beschäftigten... haben Anspruch auf einen pauschalen Ausgleichsbetrag in Höhe von monatlich 50,00 Euro für alle ab dem Betriebsübergang nicht mehr anwendbaren und in diesem Tarifvertrag nicht ausdrücklich geregelten Rechtspositionen landesspezifischer Art.

Was meinen sie mit "nicht mehr anwendbaren... Rechtspositionen"...
Wer bekommt denn den Ausgleichsbetrag?

Pan Tau

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 169
Antw:Bereich für TV-Autobahn eingerichtet
« Antwort #205 am: 27.02.2020 10:42 »
Hallo Suselise,

die allgemeine Zulage von 50,00 Euro bekommt jeder Tarifbeschäftigte, der vom Landesbetrieb zur Autobahn-GmbH wechselt. Hauptsächlich geht es wohl darum, dass die Landesbetriebe für ihre Mitarbeiter eine Unfallversicherung abgeschlossen haben. Diese soll bei der Autobahn nicht fortgeführt werden. Für die 50 Euro Bruttolohn kann man dann beispielsweise eine private Unfallversicherung abschließen.

alterschlingel

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 327
Antw:Bereich für TV-Autobahn eingerichtet
« Antwort #206 am: 28.02.2020 10:57 »
Haben die Landesbetriebe dies getan ? Ist mir in Hessen nicht bekannt, kann aber auch sein, dass ich dies einfach nicht weiß....

Wir erhalten jetzt in Hessen nach Änderung der EGO neue Zulagen (ehemals Techniker Zulage 23,- €, jetzt Zulage nach Anlage E TV-H ca 53,- €.). Diese Zulage wird es so bei der Autobahn GmbH wohl nicht mehr geben. Wird eine solche Zulage mit diesen "Pauschal 50,-" abgegolten oder gibt es dafür gar keinen Ersatz ?

Pan Tau

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 169
Antw:Bereich für TV-Autobahn eingerichtet
« Antwort #207 am: 29.02.2020 10:04 »
@alterschlingel
Auf unserer Personalversammlung im letzten Jahr wurde uns das so vom HPR kommuniziert. GGf. wurde sie auch nur für bestimmte Mitarbeitergruppen, die im Gefahrraum Autobahn arbeiten, abgeschlossen?! Ist bei der Autobahn ja auch so- eine Berufsunfähigkeitsversicherung wird demnach vom Arbeitgeber nur für die Mitarbeiter im Gefahrraum Autobahn abgeschlossen.

syro

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 5
Antw:Bereich für TV-Autobahn eingerichtet
« Antwort #208 am: 05.03.2020 11:46 »
Hallo,

ist es mit dem TV-Autobahn möglich Fahrradleasing (JobRad o.Ä.) zu nutzen? Im TV-L gibt es ja keine Möglichkeit der Entgeldumwandlung.

operator1

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 9
Antw:Bereich für TV-Autobahn eingerichtet
« Antwort #209 am: 28.04.2020 13:21 »
In NRW wurden die Schreiben zum Wechsel jetzt versendet.
Hat jemand schon etwas über den Gestellungsvertrag gehört/gelesen?

"Beschäftigte und Auszubildende im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 1 Buchst. a oder b haben Anspruch auf Zahlung eines einmaligen Wechselzuschlags, wenn sie vertraglich die ausschließliche Geltung des Tarifrechts für die Autobahn GmbH vereinbaren."

Kann das jemand hier mal erklären? Was würde dann unter den Tisch fallen ?