Hallo.
Meine Frau ist seit 10 Jahren Angestellte der BA.
Seit März 2018 ist sie in Elternzeit und wird im März 2020 wieder den Dienst beginnen.
In 2018 haben wir die Jahressonderzahlung erhalten.
Was ist mit 2019? Ich werde aus dem Paragraf 22 TV-BA nicht ganz schlau.