Beamte und Soldaten > Beamte der Länder und Kommunen
[RP] Wechsel als Beamter auf Probe?
Feidl:
Im Einweisungsschreiben zur neuen Planstelle heißt es so schön: "Die Ableistung Ihrer Probezeit wird davon [von der neuen Einweisung] nicht berührt."
Also läuft weiter wie vorher.
Mit alten Dienstherrn lief es organisatorisch unproblematisch, begeistert war er aber natürlich nicht.
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