Beamte und Soldaten > Beamte der Länder und Kommunen

[RP] Wechsel als Beamter auf Probe?

<< < (2/2)

Feidl:
Im Einweisungsschreiben zur neuen Planstelle heißt es so schön: "Die Ableistung Ihrer Probezeit wird davon [von der neuen Einweisung] nicht berührt."
Also läuft weiter wie vorher.

Mit alten Dienstherrn lief es organisatorisch unproblematisch, begeistert war er aber natürlich nicht.

Navigation

[0] Message Index

[*] Previous page

Go to full version