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Beförderungssituation Oberstleutnant A14

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Zinnsoldat:
bereits vor einiger Zeit berichteten ja der DBwV und auch bei Augen Geradeaus gab es einen Artikel...allerdings ist das schon wieder viele viele Monate her.......................gibt es denn da endlich mal Bewegung ? Wartezeiten 24 Monate + kann doch kein Dauerzustand sein...

BStromberg:

--- Zitat von: Zinnsoldat am 22.07.2019 21:19 ---bereits vor einiger Zeit berichteten ja der DBwV und auch bei Augen Geradeaus gab es einen Artikel...allerdings ist das schon wieder viele viele Monate her.......................gibt es denn da endlich mal Bewegung ? Wartezeiten 24 Monate + kann doch kein Dauerzustand sein...

--- End quote ---

Was wollen Sie uns mit dem Beitrag sagen?

Wer nicht gerade im soldatischen Satus- bzw. Besoldungsrecht unterwegs ist (so wie ich z.B.) kann NICHTS anfangen mit Ihrem Statement... Hilfe hinsichtlich der Bewertung des von Ihnen genannten "Dauerzustands" können Sie da eher nicht erwarten.

nichts_tun:
Grudnsätzlich haben Beamte - worunter ich Soldaten subsumiere, wenngleich dort abweichende Regelungen vereinbart sein können - keinen Anspruch auf Beförderung. Ein Verfahren der Bestenauslese muss vorgeschaltet sein und überhaupt eine freie Planstelle zur Verfügung stehen.

was_guckst_du:
...bei Soldaten herrscht doch noch das Prinzip von Befehl und Gehorsam..."Sie begeben sich jetzt sofort auf die A 15 Stelle"  ;D

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