Autor Thema: Beförderungssituation Oberstleutnant A14  (Read 3531 times)

Zinnsoldat

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Beförderungssituation Oberstleutnant A14
« am: 22.07.2019 21:19 »
bereits vor einiger Zeit berichteten ja der DBwV und auch bei Augen Geradeaus gab es einen Artikel...allerdings ist das schon wieder viele viele Monate her.......................gibt es denn da endlich mal Bewegung ? Wartezeiten 24 Monate + kann doch kein Dauerzustand sein...

BStromberg

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Antw:Beförderungssituation Oberstleutnant A14
« Antwort #1 am: 23.07.2019 08:26 »
bereits vor einiger Zeit berichteten ja der DBwV und auch bei Augen Geradeaus gab es einen Artikel...allerdings ist das schon wieder viele viele Monate her.......................gibt es denn da endlich mal Bewegung ? Wartezeiten 24 Monate + kann doch kein Dauerzustand sein...

Was wollen Sie uns mit dem Beitrag sagen?

Wer nicht gerade im soldatischen Satus- bzw. Besoldungsrecht unterwegs ist (so wie ich z.B.) kann NICHTS anfangen mit Ihrem Statement... Hilfe hinsichtlich der Bewertung des von Ihnen genannten "Dauerzustands" können Sie da eher nicht erwarten.
"Ich brauche Informationen.
Meine Meinung bilde ich mir selber."
(Charles Dickens)

nichts_tun

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Antw:Beförderungssituation Oberstleutnant A14
« Antwort #2 am: 23.07.2019 12:03 »
Grudnsätzlich haben Beamte - worunter ich Soldaten subsumiere, wenngleich dort abweichende Regelungen vereinbart sein können - keinen Anspruch auf Beförderung. Ein Verfahren der Bestenauslese muss vorgeschaltet sein und überhaupt eine freie Planstelle zur Verfügung stehen.

was_guckst_du

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Antw:Beförderungssituation Oberstleutnant A14
« Antwort #3 am: 23.07.2019 13:29 »
...bei Soldaten herrscht doch noch das Prinzip von Befehl und Gehorsam..."Sie begeben sich jetzt sofort auf die A 15 Stelle"  ;D
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen