Hallo zusammen,
leider habe ich nach jahrelangem "Fachverwaltungseinsatz" den Bezug zum Beamtengesetz NRW (hier vermutlich § 25 LBG NRW) verloren, vielleicht kann mir hier jemand einen Schubs geben, bevor ich mich an das Personalamt wenden:
Für meine Stelle wurden rückwirkend (ab 2017) höherwertige Tätigkeiten der BesGr. A 12 BBO festgestellt, Beförderung zum 01.05.2019.
Besteht ein (teilweiser) Anspruch
auf eine Zulage für die Zeit der Wahrnehmung der höherwertigen Tätigkeiten bis zur Beförderung? In dem alten LBG gab es mal eine Vorschrift, das griff aber bei uns nie, da wir finanziell eine Nothaushaltkommune waren. Das ist nun aber seit einiger Zeit nicht mehr so.
Ist da was zu machen ...? Wenn nicht, ist auch gut, aber ein Versuch ist die Frage wert, finde ich :-) Habe um das A 12 ja fast zwei Jahre gekämpft ... .
Danke und einen sommerlichen Abend in die Runde!