Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Eingruppierung E9c Rückwirkend
Dust:
Hallo Liebes Forum,
ich weiß das Thema wurde schon des Öfteren diskutiert, nur leider komm ich aktuell gerade nicht weiter und bräuchte mal eure Hilfe und euren Rat.
Es geht darum, das meine Stelle eine E 9 b Stufe 4 ist. Den damaligen Antrag auf Überleitung in die E 9c habe ich nicht gestellt, da ich 2017 in Stufe 4 kam und somit in die E 9c Stufe 2 Übergeleitet worden wäre. Laut damaliger Auskunft des Personalamtes war die Stelle mit Verg. IV b FG 1 Bat-O bewertet, was der E 9c entspricht.
Nun brauchte unser Sachgebiet 2 neue Stellen. Anfang des Jahres wurde die erste Stelle mit E9b ausgeschrieben. Einen Monat später wurde die zweite Stelle mit E9c ausgeschrieben. Die Begründung hierfür war, das die Bewertungskommission noch einmal zusammen kam und zu dem Entschluss kam, das es sich doch um die E9c handelt.
Für mich ist das ein großes Durcheinander. Ergeben sich aus dieser Konstellation Ansprüche die ich geltend machen könnte? Insgesamt finde ich die Überleitung, gerade für diejenigen der E 9 stufe 3 oder 4 in die E 9c nicht gelungen. Es wird sich immer auf die Frist vom 01.01.2017 berufen und ich hätte, ausser der Bewerbung auf eine neue Stelle mit entsprechend E9c keine Möglichkeit in diese Entgeltgruppe zu kommen.
Vielen Dank für eure Mühen.
Spid:
Nein.
Dust:
Hallo Spid,
danke für die Antwort. Sind dort eigentlich Änderungen vorgesehen? Ich bin sicherlich nicht der einzige den ausgerechnet diese Konstellation betrifft. Ich hätte mit dem Antrag auf Überleitung 5 Jahre verloren. Nun wird die Stelle neu besetzt und derjenige bekommt sofort die E9c.
Bastel:
Bewerbe dich doch auf die 9c Stelle.
Spid:
Nein. Die Sache ist durch und wird nicht mehr angepackt. Warum auch? Wer sich damals gegen den Antrag entschied, hat sich entschieden - und zwar endgültig für die Dauer unverändert auszuübender Tätigkeit.
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