Nein, genau das war vom AN gewollt. Die alleinige Entscheidung über die Antragstellung lag bei diesem. Der AG ist nicht verantwortlich für dessen Lebensentscheidungen.
Der AN entscheidet aber auch auf Grundlage von Signalen des AG. Wenn der AG mir als AN signalisiert, dass meine Arbeit weniger wert ist als die von anderen, obwohl das gleiche gemacht wird, dann beeinflusst das meine Entscheidungen erheblich.
Klar hat der AG entsprechend dem Tarifrecht gehandelt, aber er hätte ja darüber hinaus seinerseits die Stufen erhöhen können um zumindest eine Gleichbehandlung mit Neueinstellungen zu bieten.
Wenn das handeln des AG einen AN zu einer Kündigung bewegt, dann ist der maßgeblich für die Entscheidung des AN verantwortlich.
Beim AN spielt es ja keine Rolle ob er sich für oder gegen einen Antrag entschieden hat, in beiden Fällen hätte er schlechter dagestanden als ein Neueingestellter (der entsprechende Berufserfahrung hat und voll anerkannt bekommt).