Autor Thema: Eingruppierung E9c Rückwirkend  (Read 13687 times)

Dust

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Antw:Eingruppierung E9c Rückwirkend
« Antwort #45 am: 26.07.2019 14:35 »
Eine alle Betroffenen begünstigende Regelung - bspw. "stufengleich unter Mitnahme der bisherigen Stufenlaufzeit" - hätte aber mehr gekostet. Das Gesamtvolumen der Tarifeinigung steht mehr oder weniger bereits vorher fest, es geht alsonur noch um die Verteilung. Wen hätte man denn an anderer Stelle Deiner Auffassung nach benachteiligen sollen, damit stattdessen kein E9b->E9c-ler Nachteile hätte?

Naja, letztendlich lag es ja am Geld... Wären die entsprechendenen Mittel zur Verfügung hätte eventuell keiner benachteiligt werden müssen

Spid

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Antw:Eingruppierung E9c Rückwirkend
« Antwort #46 am: 26.07.2019 14:47 »
Standen aber nicht.

BAT

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Antw:Eingruppierung E9c Rückwirkend
« Antwort #47 am: 26.07.2019 17:27 »
@BAT
Aus welcher Basis?
Es liegt im breiten Ermessen der Tarifvertragsparteien wie diese die Bezahlung ausgestalten. Wenn diese eine Änderung ab 2017 vornehmen folgt daraus kein Anspruch für die Zeit davor.

Natürlich gibt es dafür keine Basis. Aber die gröbsten Unsinnigkeiten des Tarifvertrages haben wir immer schon intern ausgebügelt, wie die fehlende Mitnahme der Stufenlaufzeit oder die stufengleiche Höhergruppierung. Aber eher im Ausnahmefall. Sonst macht auch teils keiner den Job.