@BAT
Aus welcher Basis?
Es liegt im breiten Ermessen der Tarifvertragsparteien wie diese die Bezahlung ausgestalten. Wenn diese eine Änderung ab 2017 vornehmen folgt daraus kein Anspruch für die Zeit davor.
Natürlich gibt es dafür keine Basis. Aber die gröbsten Unsinnigkeiten des Tarifvertrages haben wir immer schon intern ausgebügelt, wie die fehlende Mitnahme der Stufenlaufzeit oder die stufengleiche Höhergruppierung. Aber eher im Ausnahmefall. Sonst macht auch teils keiner den Job.