Nein, genau das war vom AN gewollt. Die alleinige Entscheidung über die Antragstellung lag bei diesem. Der AG ist nicht verantwortlich für dessen Lebensentscheidungen.
Der AN entscheidet aber auch auf Grundlage von Signalen des AG. Wenn der AG mir als AN signalisiert, dass meine Arbeit weniger wert ist als die von anderen, obwohl das gleiche gemacht wird, dann beeinflusst das meine Entscheidungen erheblich.
Die Arbeit ist doch nicht "weniger wert", sondern erfüllt die Tätigkeitsmerkmale der EG 9c. Wenn, wie Spid ja schon schrieb, der AN aufgrund der eigenen Umstände die Entscheidung trifft, nicht höhergruppiert zu werden, ist dies als seine persönliche Entscheidung zu betrachten. Ich beschwere mich ja auch nicht über den Pfarrer, der mich getraut hat.
Naja, eigene Umstände, persönliche Entscheidung hin oder her. Das Verfahren ist für mich nicht nachvollziehbar, da hätte ich mir eine bessere Lösung gewünscht (Ich weiß, nach Wünschen geht es nicht
), ohne Verlust von 5 Erfahrungsjahren und weniger Gehalt die ersten Jahre.Wenn man Mitte 2017 die E 9 Stufe 4 erreicht, und die Möglichkeit der Antragstellung mit Rückwirkung zum 01.01.2017 hat, dabei in die E 9 c Stufe 2 eingestuft wird,ist das für mich nicht verständlich. So mal ab 01.03.2017 die Stufengleiche Höhergruppierung erfolgte. Und jetzt ist es eben so das man auf der E9b verbleibt und der ggü. die E9c bekommt.