Autor Thema: Anerkennung von Berufserfahrung  (Read 12022 times)

mathias172

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Anerkennung von Berufserfahrung
« am: 23.07.2019 10:35 »
Hallo,

ich bin seit kurzem neu im ÖD und sitze hier auf einer Stelle, die laut Stellenbeschreibung zu 45% mit Systembetreuung, 15% Anwenderunterstützung (Hard-/Software) und 40% Haushaltsführung zu tun hat.

Ich bin ausgebilder Informatiker (ohne Studium), war dann 7 Jahre selbständiger Informatiker und danach 6 Jahre im Außendienst Vertrieb (keine Informatik) unterwegs.

Meine Sorgen: Ich wurde in der 9a in Stufe 1 einsortiert. Für mich fühlt sich das nach etwas mehr als 10 Jahren in der Informatik an, wie ein Schlag ins Gesicht.

Auf Anfrage hieß es: "Die Eingruppierung erfolgte in die Stufe 1, da Sie bisher keine einschlägigen Erfahrungen im Bereich Haushalt/Systembetreuung in der öffentlichen Verwaltung nachweisen können. "

Also ganz ehrlich: Haushalt musste ich während der Selbständigkeit auch alleine machen, wenn auch nicht so professionell. In der Ausbildung gab es diesen Teil natürlich durch Berufsschule auch und außerdem habe ich noch ein Zertifikat Kosten-/Leistungsrechnung über eine Tagesschulung.

Was den Informatikteil betrifft, so habe ich alles, was in der Stellenbeschreibung steht, im Prinzip ständig gemacht.

Sehe ich die Sache nur falsch oder sollte ich nicht die Stufe 3 bekommen?

Vielen Dank für die Hilfe.

Spid

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Antw:Anerkennung von Berufserfahrung
« Antwort #1 am: 23.07.2019 10:36 »
Einschlägige Berufserfahrung ist eine solche, bei der die bisherige Tätigkeit nahezu unverändert fortgeführt wird.

mathias172

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Antw:Anerkennung von Berufserfahrung
« Antwort #2 am: 23.07.2019 10:38 »
Ja, ist klar. Aber ist das nicht schon durch die Selbständigkeit abgedeckt? Oder bezieht sich das auf die zuletzt ausgeübte Tätigkeit?

Spid

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Antw:Anerkennung von Berufserfahrung
« Antwort #3 am: 23.07.2019 10:41 »
Wenn das klar ist, wie kommt es dann noch zu solchen Fragen?

Bastel

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Antw:Anerkennung von Berufserfahrung
« Antwort #4 am: 23.07.2019 10:43 »
Der Fehler ist einfach die fehlende Verhandlung im Vorstellungsgespräch. Vermutlich wurde das Thema von niemanden angerissen und man hat dich einfach in die Stufe 1 gesteckt. Eventuell hätte man mit den "Förderlichen Zeiten" noch etwas machen können. Jetzt ist das Kind in den Brunnen gefallen. Im Nachhinein wird man da sich vermutlich auf nichts mehr einlassen.

mathias172

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Antw:Anerkennung von Berufserfahrung
« Antwort #5 am: 23.07.2019 10:57 »
Das ist richtig: Das Thema wurde nicht angerissen. Ich wäre auch ehrlich gesagt nicht darauf gekommen, dass mir das nicht angerechnet werden könnte zumal ich mir ja als mein eigener Arbeitsgeber ja auch selbst jeden erdenklichen Nachweis ausstellen könnte - aber nicht muss, weil es ja die Wahrheit ist.

Spid

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Antw:Anerkennung von Berufserfahrung
« Antwort #6 am: 23.07.2019 11:00 »
Wie @Bastel bereits zutreffend ausführte, ist die Anwendung von Kann-Regelungen nunmal Verhandlungssache. Das ist ein gängiges Muster, gerade auch außerhalb des öD.

Bastel

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Antw:Anerkennung von Berufserfahrung
« Antwort #7 am: 23.07.2019 11:04 »
Das ist richtig: Das Thema wurde nicht angerissen. Ich wäre auch ehrlich gesagt nicht darauf gekommen, dass mir das nicht angerechnet werden könnte

Im Forum gibt's genug Beiträge darüber, bist nicht der erste ;)


RisingSun

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Antw:Anerkennung von Berufserfahrung
« Antwort #8 am: 23.07.2019 12:26 »
Moin,

dass es ein Schlag in die Fresse ist, kann ich sehr gut nachvollziehen. Mittlerweile denke ich, dass es Informatiker/Fachinformatiker und ähnliches im öffentlichen Dienst ziemlich schwer haben, höher gruppiert zu werden.
Ich wurde laut der Ausschreibung nur für den Support eingestellt, muss aber mittlerweile alles machen und für E8 ist es demütigend. In der Perso nimmt man gerne die Ausrede: "Kein Bachelor? Dann nur E8", obwohl meine Stelle min. E10 entspricht.
Im öffentlichen Dienst zählt nur das, was man auf dem Papier als Abschluss nachweisen kann. Dies ist mittlerweile mein zweiter Dienstherr im öffentlichen Dienst und überall findet das gleiche Spiel statt. Ich überlege nun, ob ich nun den Schritt zurück in freie Wirtschaft (Industrie) mache. Immerhin will mich mein alter Chef zurück haben  *lach*

Versuch erneut, mit der Perso zu reden... Wenn du gut in deinem Job bist und man dich nicht verlieren will, dann könnten diese noch Kulanz zeigen.

Spid

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Antw:Anerkennung von Berufserfahrung
« Antwort #9 am: 23.07.2019 12:28 »
TB sind stets entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert.

Bastel

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Antw:Anerkennung von Berufserfahrung
« Antwort #10 am: 23.07.2019 12:29 »
Ich wurde laut der Ausschreibung nur für den Support eingestellt, muss aber mittlerweile alles machen und für E8 ist es demütigend.

Das ist dein Problem. Du darfst eigentlich nur E8 Aufgaben machen, bzw. Aufgaben die dir übertragen wurden.

RisingSun

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Antw:Anerkennung von Berufserfahrung
« Antwort #11 am: 23.07.2019 12:45 »
Ich wurde laut der Ausschreibung nur für den Support eingestellt, muss aber mittlerweile alles machen und für E8 ist es demütigend.

Das ist dein Problem. Du darfst eigentlich nur E8 Aufgaben machen, bzw. Aufgaben die dir übertragen wurden.

So ein Mist, wenn man zeigt, was man kann und dies dann sofort ausgebeutet wird. Vielleicht habe ich Glück und meine Stelle wird neu bewertet werden, weil die Geschäftsleitung mich nicht gehen lassen wollen würde (jetziger Stand)

RisingSun

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Antw:Anerkennung von Berufserfahrung
« Antwort #12 am: 23.07.2019 12:49 »
TB sind stets entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert.

Ja, das ist klar, aber in meinem Fall sind es nicht vorübergehende Tätigkeiten. Die Geschäftsleitung möchte, dass ich nicht nur als Vertretung die Aufgaben des Fachgebietsleiters übernehme, sondern dauerhaft mit ihm auf einer Ebene arbeite... wie auch immer die GL sich das vorstellt. Für E8 werde ich diese Aufgaben ganz sicher nicht ausführen.

Bastel

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Antw:Anerkennung von Berufserfahrung
« Antwort #13 am: 23.07.2019 12:53 »
Dann muss dir jemand (der es darf) schriftlich diese Aufgaben übertragen.

Spid

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Antw:Anerkennung von Berufserfahrung
« Antwort #14 am: 23.07.2019 12:54 »
Wenn die Geschäftsleitung Dir diese Aufgaben überträgt, bist Du entsprechend eingruppiert, Die Rechtsmeinung des AG zur Eingruppierung berührt diese in keinster Weise.