Hallo,aus allgemeinem Interesse wüsste gerne, ob es Pflicht ist, dass der AG in einer Stellenausschreibung angibt, ob die Stelle Dienstreisen, und wenn ja, in welchem Umfang beinhaltet?
Als allgemeiner Tipp, du kannst bei Rückfragen einfach mal anrufen und fragen ob Dienstreisen auf dich zukommen werden bei der Stelle.
Spätens im Arbeitsvertrag wird aber stehen, dass Dienstreisen vorkommen können, genauso wie Mehrarbeit auch an Sonn- und Feiertagen etc. blabla., ob das ganze dann auch jemals eintritt ist fraglich, aber der AG wird sich die Möglichkeiten schon offen halten.
Aber als Vorraussetzung für die Stelle wurde u.a. der Besitz des Führerschein Klasse B genannt, das war ein dezenter Hinweis darauf, dass es auch zu Dienstreisen kommen kann.
Das Vorhandensein einer Fahrerlaubnis wird bei uns aufgrund von regelmäßig oder auch gelegentlich erforderlichem Außendienst gefordert.Dienstreisen, zum Beispiel zu Fortbildungen, sollen wenn möglich per Bahn erfolgen - zumindest werden die Reisekosten immer nach dem günstigsten Bahntarif erstattet...