Autor Thema: Angabe von Dienstreisen in Stellenausschreibung Pflicht?  (Read 5657 times)

ltwinters

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Hallo,

aus allgemeinem Interesse wüsste gerne, ob es Pflicht ist, dass der AG in einer Stellenausschreibung angibt, ob die Stelle Dienstreisen, und wenn ja, in welchem Umfang beinhaltet?

Spid

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Nein.

Kryne

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Hallo,

aus allgemeinem Interesse wüsste gerne, ob es Pflicht ist, dass der AG in einer Stellenausschreibung angibt, ob die Stelle Dienstreisen, und wenn ja, in welchem Umfang beinhaltet?

Als allgemeiner Tipp, du kannst bei Rückfragen einfach mal anrufen und fragen ob Dienstreisen auf dich zukommen werden bei der Stelle.

Spätens im Arbeitsvertrag wird aber stehen, dass Dienstreisen vorkommen können, genauso wie Mehrarbeit auch an Sonn- und Feiertagen etc. blabla., ob das ganze dann auch jemals eintritt ist fraglich, aber der AG wird sich die Möglichkeiten schon offen halten.

Spid

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Sofern einer der Tarifverträge des öD auf das Arbeitsverhältnis Anwendung findet, bedarf es bei VZ-Beschäftigten derlei Regelungen im Arbeitsvertrag nicht.

WasDennNun

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Als allgemeiner Tipp, du kannst bei Rückfragen einfach mal anrufen und fragen ob Dienstreisen auf dich zukommen werden bei der Stelle.
Spätestens im Vorstellungsgespräch, wo der AG sich und seine Arbeitstelle vorstellt.
Zitat
Spätens im Arbeitsvertrag wird aber stehen, dass Dienstreisen vorkommen können, genauso wie Mehrarbeit auch an Sonn- und Feiertagen etc. blabla., ob das ganze dann auch jemals eintritt ist fraglich, aber der AG wird sich die Möglichkeiten schon offen halten.
In meinen Arbeitsverträgen stand noch nie direkt was über Dienstreisen etc..

was_guckst_du

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...sag doch einfach im Vorstellungsgespräch, dass du nur im Büro sitzen willst und Dienstreisen mit deiner auf Nachhaltigkeit ausgerichteten Lebensweise nicht zu vereinbaren sind...

...das hilft bestimmt! 8)
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Feidl

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In der Stellenausschreibung, worauf ich mich beworben hab, stand nix zu Dienstreisen, auch beim Vorstellungsgespräch wurde nicht darauf eingegangen.

Aber als Vorraussetzung für die Stelle wurde u.a. der Besitz des Führerschein Klasse B genannt, das war ein dezenter Hinweis darauf, dass es auch zu Dienstreisen kommen kann.  ;D

RsQ

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Ich sehe es so: Natürlich muss jemand, der eine Stelle ausschreibt, den Aspekt "Dienstreisen" nicht erwähnen. Er sollte es aber m.E. in eigenem Interesse tun, damit die möglichen Überraschungen bei/nach den Vorstellungsgesprächen wegfallen. Für manche Bewerber kann das ja durchaus ein K.o-Kriterium sein.

was_guckst_du

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...im öD reist man ja auch nicht 3 Wochen nach China...

...wer schon ein Problem damit hat, mal nicht spätestens um 18 Uhr seine Schnittchen von Mama geschmiert zu bekommen, bleibt am Besten ganz zu Hause... ::)
Gruß aus "Tief im Westen"

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RsQ

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... das sind aber zwei extreme Beispiele.

"Dienstreise" kann ja auch für jeden etwas anderes bedeuten. Da ist es bspw. noch im Rahmen, mal 1-2 Tage von Hamburg nach Düsseldorf zu fahren. Aber eine Woche Kanada ist dann schon ein anderes Kaliber (vor allem, wenn sowas nicht einmalig bzw. sehr selten passiert, sondern regelmäßiger. Aber natürlich, im öD ist Letzteres selten der Fall.)

Spid

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Antw:Angabe von Dienstreisen in Stellenausschreibung Pflicht?
« Antwort #10 am: 23.07.2019 16:01 »
Kommt darauf an - als Beschäftigter der Gemeinde Arnis eher nicht, als Beschäftigter im AA eher doch.

RsQ

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Antw:Angabe von Dienstreisen in Stellenausschreibung Pflicht?
« Antwort #11 am: 23.07.2019 16:46 »
Also wer im AA arbeitet und nicht explizit Innendienst macht, sollte von Dienstreisen nicht völlig überrascht werden.  8)

Majon

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Antw:Angabe von Dienstreisen in Stellenausschreibung Pflicht?
« Antwort #12 am: 24.07.2019 08:41 »
Aber als Vorraussetzung für die Stelle wurde u.a. der Besitz des Führerschein Klasse B genannt, das war ein dezenter Hinweis darauf, dass es auch zu Dienstreisen kommen kann.  ;D

Das Vorhandensein einer Fahrerlaubnis wird bei uns aufgrund von regelmäßig oder auch gelegentlich erforderlichem Außendienst gefordert.

Dienstreisen, zum Beispiel zu Fortbildungen, sollen wenn möglich per Bahn erfolgen - zumindest werden die Reisekosten immer nach dem günstigsten Bahntarif erstattet... 

Laemat

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Antw:Angabe von Dienstreisen in Stellenausschreibung Pflicht?
« Antwort #13 am: 24.07.2019 10:42 »
ich bin beim Bund angestellt und habe mich mit Dienstreisen 3-8h 500 bis 800 km arrangiert...wer nicht gerade hinterm Mond lebt, kann sich wohl selber denken wie wahrscheinlich Dienstreisen sind.

Feidl

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Antw:Angabe von Dienstreisen in Stellenausschreibung Pflicht?
« Antwort #14 am: 24.07.2019 16:39 »
Das Vorhandensein einer Fahrerlaubnis wird bei uns aufgrund von regelmäßig oder auch gelegentlich erforderlichem Außendienst gefordert.

Dienstreisen, zum Beispiel zu Fortbildungen, sollen wenn möglich per Bahn erfolgen - zumindest werden die Reisekosten immer nach dem günstigsten Bahntarif erstattet...
Ja, der Außendienst ist der Hauptgrund auch bei uns für Führerscheinbesitz. Für Dienstreisen, z.B. zu Besprechungen im Ministerium oder andersorts, oder auch zu Fortbildungen werden hier aber die zur Verfügung stehenden Dienstwagen genutzt. Hab in den 1,5 Jahren, in denen ich jetzt hier bin, noch keinen Kollegen gesehen, der für Dienstreise öffentlichen Verkehrsmittel genutzt hat, eher dann noch Privat-Pkw.
Bei meinen altern Dienstherrn wurden für die Dienstreisen zur oberen Behörde in die Landeshauptstadt meist die Bahn genutzt, weil die Bahnverbindung gut ist und die Behörde nah am Bahnhof liegt. Für überall anders hin, aber auch immer Dienstwagen.