Autor Thema: Einstufung in E 9 trotz Masterabschluss  (Read 8003 times)

JulezKowski

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Einstufung in E 9 trotz Masterabschluss
« am: 23.07.2019 19:36 »
Hallo zusammen,

ich bin Sozialarbeiterin/Sozialpädagogin und habe eine Stelle im öffentlichen Dienst (E9, TV L, Berlin).
Zuvor war ich als wissenschaftliche Mitarbeiterin tätig und wurde meinem Abschluss entsprechend in E13 eingestuft.

Meine aktuelle stellv. Leitung sagte zu mir in einem vertraulichen Gespräch, dass sie mich "früher" gar nicht erst eingestellt hätten, weil ich formal überqualifiziert sei und sie bis heute nicht verstehe, weshalb man so geflissentlich meinen relevanten Studienabschluss ignoriere.

Daher habe ich nun folgende Fragen:
a) Ist meine Einstufung trotz des Masters in E9 überhaupt tarifrechtlich einwandfrei?
b) Habe ich Möglichkeiten, z.B. durch einen Antrag o.ä. eine höhere Entgeltgruppe zu gelangen?
c) An wen kann ich mich ggf. auch außerhalb der Behörde wenden, der mich in diesem Anliegen beraten könnte?

Die meisten meiner Kollegen sind verbeamtet und keine/r von ihnen hat einen Master, daher kann (oder will?) mir da niemand so richtig weiter helfen... Daher hoffe ich hier auf erste Antworten.

Vielen Dank euch schonmal und ich bin gespannt auf die Kommentare... =)
Julez

Spid

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Antw:Einstufung in E 9 trotz Masterabschluss
« Antwort #1 am: 23.07.2019 19:40 »
TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Ein formaler Bildungsabschluß wird nur dann relevant, wenn er als Voraussetzung in der Person in einem Tätigkeitsmerkmal gefordert ist - und dann auch nur dahingehend, als daß sein Fehlen grundsätzlich zu einer Eingruppierung in der nächstniedrigeren Entgeltgruppe erfolgte. Du hast nichts vorgetragen, was auch nur vermuten ließe, daß E9 nicht die zutreffende Eingruppierung sei.

JulezKowski

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Antw:Einstufung in E 9 trotz Masterabschluss
« Antwort #2 am: 23.07.2019 19:52 »
Super, vielen Dank Spid  :) damit wäre meine erste Frage beantwortet, dass meine E9 also legitim ist.
Daraus schließe ich dann, dass ich lediglich über die Inhalte meiner Arbeit und Aufgaben an eine höhere EStufe gelange und dass auch nur, wenn ich diese Aufgaben nicht nur vorübergehend ausübe.

Danke  :) :)

JulezKowski

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Antw:Einstufung in E 9 trotz Masterabschluss
« Antwort #3 am: 23.07.2019 20:23 »
Oh - eine Frage, die ich hier noch gar nicht stellen wollte, weil es der falsche Thread ist:

Du sagtest bei TB sei der Abschluss nicht relevant, sondern die mit der Tätigkeit einhergehenden Aufgaben... für mich läuft derzeit ein Antrag auf Verbeamtung durch meinen Vorgesetzten. Spielt das dabei eine Rolle?

Lars73

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Antw:Einstufung in E 9 trotz Masterabschluss
« Antwort #4 am: 23.07.2019 20:35 »
Abschlüsse sind ggf. die Voraussetzung für die Verbeamtung. Aber aus dem Master folgt nicht, dass die Verbeamtung im höheren Dienst erfolgt.
 
Was ist denn für eine Verbeamtung vorgesehen? Gehobener oder höherer Dienst bzw. welche Laufbahngruppe...

Hast du auch die Verbeamtung beantragt oder ist bisher nur der Vorgesetzte aktiv?

JulezKowski

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Antw:Einstufung in E 9 trotz Masterabschluss
« Antwort #5 am: 23.07.2019 20:59 »
@Lars73 Verstehe. Bislang ist lediglich mein Vorgesetzter aktiv geworden. Er hat den Antrag auf A10 geschrieben (gehobener Dienst also) und dieser befindet sich derzeit in der Prüfung der formalen Voraussetzungen.

Ich habe diesbezüglich eher die Befürchtung, dass sie eine Verbeamtung in A10 wegen des Masters ablehnen.
Steht denn einem späteren internen Jobwechsel in den höheren etwas entgegen, wenn ich zunächst eine A10er Stelle bekleide?

Bastel

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Antw:Einstufung in E 9 trotz Masterabschluss
« Antwort #6 am: 23.07.2019 21:09 »
Der Master ist für den gehobenen Dienst kein Problem. Gibt bei uns auch einige damit.

Manche setzen keine Master auf <E13 Stellen, da sie befürchten dass diese bei der nächsten Gelegenheit die Flatter machen.

Vom gehobenen in den höheren Dienst zu kommen ist möglich, allerdings nicht so einfach bzw. Kann mit Komplikationen verbunden sein.

Wastelandwarrior

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Antw:Einstufung in E 9 trotz Masterabschluss
« Antwort #7 am: 24.07.2019 08:52 »
In Berlin ist die Laufbahnverordnung für den Sozialdienst so, dass mit dem Bachelor Soziale Arbeit oder Sozialpädagogik z.B. von der ASH und anschließender 2,5-jährigen hauptberuflichen Tätigkeit die Laufbahnbefähigung vorliegt. § 4 LVO-SozD.


Wenn man dann mal Beamter ist, ist die Beförderung nach A13 mit dem Master möglich. Da gibt es auch wieder "hauptberufliche Zeiten", die dann aber natürlich auch A13 Wertigkeit haben müssen. In aller Regel wird es sich um gehobene Leitungspositionen oder Referenten-Aufgaben beim Senat handeln. Die eigentliche "Sozialarbeit" ist im gehobenen Dienst angesiedelt.

Als Tarifbeschäftigte ist die E9 vermutlich korrekt. Ab 1.1.2020 kommt dann die S-Tabelle. Wobei hier Sozialarbeiter (ohne Führung) in S11,12 und S14 Tätigkeitsmerkmale finden.