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Einstufung in E 9 trotz Masterabschluss

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JulezKowski:
@Lars73 Verstehe. Bislang ist lediglich mein Vorgesetzter aktiv geworden. Er hat den Antrag auf A10 geschrieben (gehobener Dienst also) und dieser befindet sich derzeit in der Prüfung der formalen Voraussetzungen.

Ich habe diesbezüglich eher die Befürchtung, dass sie eine Verbeamtung in A10 wegen des Masters ablehnen.
Steht denn einem späteren internen Jobwechsel in den höheren etwas entgegen, wenn ich zunächst eine A10er Stelle bekleide?

Bastel:
Der Master ist für den gehobenen Dienst kein Problem. Gibt bei uns auch einige damit.

Manche setzen keine Master auf <E13 Stellen, da sie befürchten dass diese bei der nächsten Gelegenheit die Flatter machen.

Vom gehobenen in den höheren Dienst zu kommen ist möglich, allerdings nicht so einfach bzw. Kann mit Komplikationen verbunden sein.

Wastelandwarrior:
In Berlin ist die Laufbahnverordnung für den Sozialdienst so, dass mit dem Bachelor Soziale Arbeit oder Sozialpädagogik z.B. von der ASH und anschließender 2,5-jährigen hauptberuflichen Tätigkeit die Laufbahnbefähigung vorliegt. § 4 LVO-SozD.


Wenn man dann mal Beamter ist, ist die Beförderung nach A13 mit dem Master möglich. Da gibt es auch wieder "hauptberufliche Zeiten", die dann aber natürlich auch A13 Wertigkeit haben müssen. In aller Regel wird es sich um gehobene Leitungspositionen oder Referenten-Aufgaben beim Senat handeln. Die eigentliche "Sozialarbeit" ist im gehobenen Dienst angesiedelt.

Als Tarifbeschäftigte ist die E9 vermutlich korrekt. Ab 1.1.2020 kommt dann die S-Tabelle. Wobei hier Sozialarbeiter (ohne Führung) in S11,12 und S14 Tätigkeitsmerkmale finden.


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