Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Höhergruppierung EG3 zu EG6

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Torian:
Danke für Eure Antworten, dann werde ich mich mal mit der Personalabteilung über das Thema unterhalten.

Gruß
Torian

WasDennNun:
Nein nicht unterhalten, sondern schriftlich das dir Zustehende Entgelt ind er dir Zustehenden höhe unmissverständlich einfordern. Denn sie müssen dir nur ab Forderung, 6 Monate rückwirkend das Entgelt nachzahlen, nicht ab Gespräch!
Du hast noch 5 Tage!

Torian:
Meiner Personalsachbearbeiterin scheint diese Regelung fremd zu sein, sie will jetzt erstmal meine Stufenzeiten bei der Bezügestelle abfragen. Mir ist nicht ganz klar warum.

Ist sie den überhaupt die richtige Ansprechpartnerin oder sollte ich mich direkt schriftlich an die Bezügestelle wenden?

@WasDennNun
wie genau heisst denn das Gesetz bzw. die Regelung auf die ich mich berufen kann.

Gruß
Torian

WasDennNun:
TV-L §37 regelt die Frist.
Wo im BGB und welche Gerichtsurteile die rechtskräftige Vorgehensweise konkretisieren, habe ich im Kopf.

Du kannst auch eine schriftliche Erklärung deines AG einfordern, die klarstellt, dass diese Frist ausgesetzt wird.
Ein Einschreiben Rückschein in dem steht:

Hiermit fordere sie auf, mir das mir seit dem 1.1.19 zustehende Entgelt der Höhe E6S3 umgehend auszuzahlen.

könnte ausreichen.
@Spid oder muss da mehr rein?

Spid:
Da es nicht um das gesamte Entgelt geht, wäre für die Vergangenheit die Differenz zwischen ausgezahltem Entgelt und Entgelt der E6/3 zu und für die Zukunft ein Entgelt der E6/3 zu fordern. Zudem bedarf es des Hinweises, daß man davon ausgehe, daß der AG die konkrete Summe selbst errechnen könne.

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