Autor Thema: befristeter Arbeitsvertrag  (Read 2758 times)

Annie27

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befristeter Arbeitsvertrag
« am: 24.07.2019 15:42 »
Hallo,

ich arbeite zur Zeit als Angestellte an einem Amtsgericht, das 80km von meinem Wohnort entfernt ist. Mein Versetzungsantrag wurde bereits abgelehnt. Mein befristeter Arbeitsvertrag wurde nun zum zweiten Mal bis zum 31.12.2019 verlängert. Meine Frage ist, ob ich meinen befristeten Arbeitsvertrag an dem Amtsgericht, an dem ich zur Zeit tätig bin, auslaufen lassen kann und ich theoretisch ab 01.01.2020 an einem anderen Gericht an meinem Wohnort arbeiten kann oder gibt es da was, was dies eventuell erschwert oder sogar nicht möglich macht? Da ich auch gehört habe, dass wenn man in einer Justiz kündigt und bei einer anderen anfängt, also sozusagen, den Versetzungsantrag "hintergeht", dass man dann eine sogenannte "Sperrfrist" bekommen kann, die einem verbietet eine bestimmte Zeit bei einer anderen Justiz tätig zu werden, kennt sich jemand damit aus?

Wastelandwarrior

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Antw:befristeter Arbeitsvertrag
« Antwort #1 am: 24.07.2019 15:58 »
Wenn es kein Bundeslandwechsel ist, dann ist das eine Gericht der selbe Arbeitgeber wie das anderen, nämlich das Land XY.

Annie27

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Antw:befristeter Arbeitsvertrag
« Antwort #2 am: 24.07.2019 16:00 »
Nein es ist kein Bundeslandwechsel

Annie27

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Antw:befristeter Arbeitsvertrag
« Antwort #3 am: 24.07.2019 16:08 »
heißt es dann, dass ich meinen jetzigen Arbeitsvertrag einfach auslaufen lassen kann und bei einem anderen Gericht, im selben Bundesland, ein Arbeitsvertrag ab 01.01.2020 (ohne Versetzungsantrag, Kündigung etc.) unterschreiben könnte?

Lars73

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Antw:befristeter Arbeitsvertrag
« Antwort #4 am: 24.07.2019 16:09 »
Ja - wenn der Arbeitgeber dazu bereit ist.

Spid

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Antw:befristeter Arbeitsvertrag
« Antwort #5 am: 24.07.2019 16:09 »
Handelt es sich bei dem neuen Arbeitsverhältnis um ein kalendermäßig befristetes?

Annie27

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Antw:befristeter Arbeitsvertrag
« Antwort #6 am: 24.07.2019 16:18 »
Zunächst Ja

Spid

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Antw:befristeter Arbeitsvertrag
« Antwort #7 am: 24.07.2019 16:20 »
Dann stünde der Begründung des befristeten Arbeitsverhältnisses §14 Abs. 2 TzBfG entgegen.

Lars73

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Antw:befristeter Arbeitsvertrag
« Antwort #8 am: 24.07.2019 16:34 »
@Spid
Die Frage sachgrundlose Befristung war nicht Gegenstand deiner Frage und der Antwort von Annie27.

Spid

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Antw:befristeter Arbeitsvertrag
« Antwort #9 am: 24.07.2019 16:45 »
Stimmt.

Annie27

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Antw:befristeter Arbeitsvertrag
« Antwort #10 am: 24.07.2019 16:47 »
Vielen Dank für eure schnellen Antworten :)