Lieber Sonnenschein,
Du hast doch bei Abschluss des Arbeitsvertrages die Anwendung des TVöD mit all seinen Regelungen akzeptiert. Dementsprechend sollte Dir auch klar gewesen sein, dass Du die Stufe 5 erst nach 4 Jahren in Stufe 4 erreichst.
Einen Antrag kannst Du natürlich immer stellen. Du solltest darin aber darlegen und nachweisen, dass Deine Leistungen erheblich über dem Durschnitt liegen. Solche Laufzeitverkürzungen sollen nicht zur Regel werden bzw. im Übermaß durchgeführt werden. Das wird durch die Formulierung in § 17 Abs. 2 "....Leistungen des Beschäftigten, die erheblich über dem Durchschnitt liegen..." deutlich. Wenn Dein AG ebenfalls davon überzeugt ist, dass Deine Leistungen erheblich über dem Durchschnitt liegen, kann (muss aber nicht) er die Stufenlaufzeit verkürzen.
Für den Fall, dass Du bei Abschluss des Arbeitsvertrages nicht in der Lage warst, die damit verbundenen tarifvertraglichen Auswirkungen und Konsequenzen zu überblicken, bleibt Dir immer noch die Möglichkeit, Dir eine besser bezahlte Arbeit anderweitig zu suchen. Schließlich hast Du ja 30 Jahre Berufserfahrung in der freien Wirtschaft, die mindestens doppelt so wertig ist wie im öD.