Autor Thema: Stufenzeitverkürzung  (Read 16722 times)

Sonnenschein8997

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Stufenzeitverkürzung
« am: 24.07.2019 15:58 »
Hallo, ich bin im vergangenen Jahr im öffentlichen Dienst eingestellt worden mit der Stufenzuordnung 4, was ja einer Berufserfahrung von 6 Jahren entspricht. Ich habe in meinem "Leben davor" 30 Jahre in der Wirtschaft gearbeitet, auf dem gleichen Gebiet, also dementsprechend Berufserfahrung. Bei meiner Einstellung wollte ich eine bessere Stufenzuordnung "verhandeln", was mir verwehrt wurde. Nun möchte ich es mit einem Antrag auf Stufenlaufzeitverkürzung versuchen, auf welcher Grundlage des TVÖD könnte ich das tun?
Vielen Dank für die Hilfe.

Spid

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Antw:Stufenzeitverkürzung
« Antwort #1 am: 24.07.2019 16:04 »
Ein solcher Antrag ist tariflich nicht vorgesehen. Die Stufen der Entgelttabelle bilden keine Berufserfahrung ab.

Sonnenschein8997

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Antw:Stufenzeitverkürzung
« Antwort #2 am: 25.07.2019 14:18 »
Es ist natürlich frustrierend, wenn die Kollegen hier die Zeit absolviert (ich möchte nicht sagen "abgesessen") haben, in Stufe 6 gelandet sind und vom Fortschritt, der außerhalb mancher Verwaltungen passiert, nicht alles mitbekommen haben. z.B. digital arbeiten. Hier wird immer noch kopiert, abgeheftet etc....

Spid

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Antw:Stufenzeitverkürzung
« Antwort #3 am: 25.07.2019 14:27 »
Und das steht in welchem Zusammenhang zur Stufenlaufzeitverkürzung?

Lars73

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Antw:Stufenzeitverkürzung
« Antwort #4 am: 25.07.2019 14:32 »
Wenn dir Stufe 4 nicht reicht hättest du nicht für Stufe 4 unterschreiben dürfen.

Die einzige Möglichkeit der Stufenlaufzeitverkürzung ist in § 17 (2) Satz 1 TVöD. Da kommt es auf die Bereitschaft des Arbeitgebers das Instrument zu nutzen an und auf die Erfüllung der entsprechenden Bedingungen. Die meisten Arbeitgeber im öffentlichen Dienst nutzen das Instrument nicht.

Layer8

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Antw:Stufenzeitverkürzung
« Antwort #5 am: 26.07.2019 07:47 »
Die meisten Arbeitgeber im öffentlichen Dienst nutzen das Instrument nicht.
Warum eigentlich nicht, gibt es dafür plausible und erklärbare Gründe? Ist denn eine Leistung, die über einen längeren Zeitraum über dem Durchschnitt liegt, im öD nicht gewünscht?

In einem VG habe ich die Verwaltung nach der Umsetzung und Nutzung genau solcher Instrumente gefragt. Selbst der PR hat dies abgelehnt! Als Begründung wurden von Seiten Personal und PR folgendes genannt: "es wäre unfair gegenüber den anderen Kollegen" ...

Kaiser80

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Antw:Stufenzeitverkürzung
« Antwort #6 am: 26.07.2019 08:09 »
Die meisten Arbeitgeber im öffentlichen Dienst nutzen das Instrument nicht.
Warum eigentlich nicht, gibt es dafür plausible und erklärbare Gründe? Ist denn eine Leistung, die über einen längeren Zeitraum über dem Durchschnitt liegt, im öD nicht gewünscht?



Viele AG sind schlicht nicht in der Lage und auch nicht Willens "Durchschnitt" zu definieren. Und dann auch noch messbar darlegen was "erheblich darüber" ist und im schlimmsten Fall "erheblich darunter"? Nicht in der Kommunalverwaltung!

andi1504

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Antw:Stufenzeitverkürzung
« Antwort #7 am: 26.07.2019 08:14 »
Lieber Sonnenschein,

Du hast doch bei Abschluss des Arbeitsvertrages die Anwendung des TVöD mit all seinen Regelungen akzeptiert. Dementsprechend sollte Dir auch klar gewesen sein, dass Du die Stufe 5 erst nach 4 Jahren in Stufe 4 erreichst.

Einen Antrag kannst Du natürlich immer stellen. Du solltest darin aber darlegen und nachweisen, dass Deine Leistungen erheblich über dem Durschnitt liegen. Solche Laufzeitverkürzungen sollen nicht zur Regel werden bzw. im Übermaß durchgeführt werden. Das wird durch die Formulierung in § 17 Abs. 2 "....Leistungen des Beschäftigten, die erheblich über dem Durchschnitt liegen..." deutlich. Wenn Dein AG ebenfalls davon überzeugt ist, dass Deine Leistungen erheblich über dem Durchschnitt liegen, kann (muss aber nicht) er die Stufenlaufzeit verkürzen.

Für den Fall, dass Du bei Abschluss des Arbeitsvertrages nicht in der Lage warst, die damit verbundenen tarifvertraglichen Auswirkungen und Konsequenzen zu überblicken, bleibt Dir immer noch die Möglichkeit, Dir eine besser bezahlte Arbeit anderweitig zu suchen. Schließlich hast Du ja 30 Jahre Berufserfahrung in der freien Wirtschaft, die mindestens doppelt so wertig ist wie im öD. 


Layer8

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Antw:Stufenzeitverkürzung
« Antwort #8 am: 26.07.2019 10:16 »
Viele AG sind schlicht nicht in der Lage und auch nicht Willens "Durchschnitt" zu definieren. Und dann auch noch messbar darlegen was "erheblich darüber" ist und im schlimmsten Fall "erheblich darunter"? Nicht in der Kommunalverwaltung!

Das man einen MA z.B. aus der Vollstreckung nicht mit einem MA aus z.B. der Verkehrsüberwachung vergleichen kann leuchtet ein. Wenn aber z.B. in der Verkehrsüberwachung fünf Mitarbeiter tätig sind, vier davon schreiben über einen Zeitraum vom sechs Monaten pro Tag 25 Verwarnungen und einer schafft 40 pro Tag dann liegt seine Leistung (aus Sicht einer Person, die nicht die Feinheiten des TV deuten können) doch über dem Durchschnitt.

Aber du hast es mit einem Wort exakt auf den Punkt gebracht "Willens" ...



Spid

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Antw:Stufenzeitverkürzung
« Antwort #9 am: 26.07.2019 10:27 »
Bei TVÖD-Anwendern mit BR unterliegt die Stufenlaufzeitverkürzung (wie auch jeder reguläre Stufenaufstieg) der Mitbestimmung des BR nach §99 BetrVG. Es kommt also durchaus auch mal vor, daß der AG möchte, der BR aber nicht.

RsQ

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Antw:Stufenzeitverkürzung
« Antwort #10 am: 26.07.2019 10:32 »
Das man einen MA z.B. aus der Vollstreckung nicht mit einem MA aus z.B. der Verkehrsüberwachung vergleichen kann leuchtet ein.

Vergleichen kann man alles. Sogar Äpfel und Birnen.  8)

webst

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Antw:Stufenzeitverkürzung
« Antwort #11 am: 01.08.2019 17:34 »
Mich würde interessiert warum man nach 30 Jahren Wirtschaft in den ÖD wechselt
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Tagelöhner

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Antw:Stufenzeitverkürzung
« Antwort #12 am: 01.08.2019 18:08 »
Dafür kenne ich in meinem Umfeld genug Kollegen um diese Gründe zumindest teilweise erörtern zu können.

Die Meisten haben in der Freien Wirtschaft bei deutlich größerem Stress und höheren Abstrichen bzgl. ihres Privatlebens lange Zeit gutes Geld verdient und dadurch mittlerweile weitgehend "ihre Schäfchen im Trockenen".

Sie wollen einen Gang (oder eher zwei) runterschalten, und im "sicheren Hafen" Öffentlicher Dienst bis zum Ruhestand noch eine ruhige Kugel schieben. Damit gehen sie auch der Gefahr aus dem Weg, z. B. 5-10 Jahre vor dem Ruhestand noch arbeitslos zu werden, was einen erneuten Einstieg in die Arbeitswelt sehr erschweren würde.

Bezogen auf eine lebenslange Erwerbsbiographie ist das keine schlechte Strategie, ganz im Gegenteil. Passende Arbeitsbedingungen und altersgerechtes Jobrisiko in den jeweiligen Lebensabschnitten.

WasDennNun

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Antw:Stufenzeitverkürzung
« Antwort #13 am: 02.08.2019 06:59 »
Dem habe ich nur noch eines hinzuzufügen:
Und dann gibt es noch ein paar Idealisten, die zusätzlich zu obigen Argumenten sich sagen, sie können noch ein wenig der Gesellschaft "dienen" und den öD vorwärts bringen.

Kryne

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Antw:Stufenzeitverkürzung
« Antwort #14 am: 06.08.2019 09:23 »

Die Meisten haben in der Freien Wirtschaft bei deutlich größerem Stress und höheren Abstrichen bzgl. ihres Privatlebens lange Zeit gutes Geld verdient und dadurch mittlerweile weitgehend "ihre Schäfchen im Trockenen".


Wobei in manchen Bereichen auch gerne mal mit den Verdienstmöglichkeiten der Freien Wirtschaft übertrieben wird. Ich denke die größte Diskrepanz hat man da im IT-Bereich.

Ich bin Tiefbauingenieur und würde in einem Ing. Büro oder einer Baufirma als normal angestellter Ing. aktuell nur marginal mehr verdienen. Auf keinen Fall so viel mehr als das sich der Stress und die 12 Stunden Tage die man dort teilweise hat lohnen würden.

Man darf aber dafür andere Vorteile der Freien Wirtschaft nicht außer acht lassen. Bei mir wäre das konkret z.B. ein Firmenwagen mit unbegrenzter Privatnutzung (unbegrenzt Benzin) den ich in der freien Wirtschaft in 95% der Fälle hätte.

Auch andere Vorzüge hat man in der FW dann noch. So wurde z.B. ein ehemaliger Studienkollege der jetzt in einem Ing. Büro ist kürzlich von einem Baustoffhersteller ins dortige Werk nach Wien eingeladen zu einer Führung die auch fachlich extrem interessant ist. Flug, Unterkunft, 3 Tage Luxushotel, Verpflegung und Stadtführung alles auf Kosten des Baustoffherstellers natürlich. Ich hatte die gleiche Einladung erhalten, durfte sie aber in meiner Funktion nicht annehmen, da ja der Verdacht der Bestechung aufkommen könnte.

Letzten Endes hat eben alles Vor- und Nachteile ;)
« Last Edit: 06.08.2019 09:32 von Kryne »