Autor Thema: Gehaltsvergleich E12 vs E13 Tvöd Bund  (Read 12081 times)

Wooof2711

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Gehaltsvergleich E12 vs E13 Tvöd Bund
« am: 24.07.2019 22:31 »
Hallo zusammen,

Ich bin Angestellter E12 Stufe 6 in einer Bundesbehörde und habe mich erfolgreich auf eine mit E13 /A13 dotierte Stelle als Arbeitsbereichsleiter beworben. Dort habe ich Personalverantwortung für 25 Mitarbeiter. Ich muss gestehen das ich mir erst im Nachhinein Gedanken über die Finanzielle Verbesserung von E12 zu E13 gemacht habe.

Was mich jetzt jedoch wundert, ist die minimale Gehaltsverbesserung von E13 gegenüber E 12,obwohl man hier Personalverantwortung hat. Betrachtet man das Jahresbrutto so ergibt sich ein Unterschied von lediglich 213 €. Monatlich sind es 105 € jedoch erhält man ab E13 nur noch 60% Jahressonderzahlung anstelle von 80 %.

Das kann doch eigentlich nicht der Sinn sein? Vergleicht man dagegen den Unterschied als Beamter....also wäre ich von A12 nach A 13 gekommen der Unterschied 6000 € Brutto jährlich wäre.

Ich finde nur nirgends im Internet etwas  das diese immensen Unterschiede erklärt.
Das macht die Stufe E13 für Angestellte ja eigentlich obsolet und sinnlos. Umgerechnet sind das 7 € Netto monatlich.

Kann mir hier jemand eine plausible Erklärung liefern? :o
« Last Edit: 24.07.2019 22:44 von Wooof2711 »

Spid

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Antw:Gehaltsvergleich E12 Sven E13 Tvöd Bund
« Antwort #1 am: 24.07.2019 22:42 »
Die Erklärung ist simpel: die Tarifvertragsparteien haben das so verhandelt. Warum Du allerdings Vergleiche zwischen zwei Entgeltgruppen einerseits und zwei Besoldungsgruppen andererseits anstellst, erschließt sich hingegen nichts. Die alphanumerischen Bezeichnungen von Entgelt- und Besoldungsgruppen stehen in keinerlei Beziehung zueinander.

Lars73

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Antw:Gehaltsvergleich E12 vs E13 Tvöd Bund
« Antwort #2 am: 25.07.2019 06:50 »
Man muss sich vor Augen halten was die Aufgaben die E12 abbildet. In den überwiegenden Teilen der Entgeltordnung ist da kein großer Schritt zur E13. E12 ist häufig auch mit Personalverantwortung verbunden. E13 in vielen Fällen nicht. Es ist ja der klassische Einstiegsbereich für Personen mit wissenschaftlichen Hochschulabschluss. Tatsächlich ist der Schritt E12 zu E13 finanziell selten lohnend und wenn mit Stufenlaufzeitverlust verbunden ggf. auch ein Minusgeschäft. Ich musste die Höhergruppierung E12 nach E13 verzögern um keinen finanziellen Verlust zu haben.

Hinsichtlich A12 zu A13 ist zu beachten, dass die A13 eine Scharnierfunktion hat und die A13g in vielen Fällen Tätigkeiten umfasst welche der E12 nach TVöD entsprechen.

Das mag alles nicht trösten, zeigt aber vielleicht ein Stück die innere Logik auf. Auch wenn natürlich der Hinweis von Spid zutreffend ist, dass die Regelungen für Beamte und Tarifbeschäftigte jeweils eigenständige Regelungen sind.

Arno-Nühm

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Antw:Gehaltsvergleich E12 vs E13 Tvöd Bund
« Antwort #3 am: 01.08.2019 09:43 »
Ich muss gestehen das ich mir erst im Nachhinein Gedanken über die Finanzielle Verbesserung von E12 zu E13 gemacht habe.

Entschuldige, ich möchte dir nicht zu nahe treten, aber selbst Schuld würde ich sagen. Einfach im Vorfeld ein paar  Gedanken machen, ob sich eine Bewerbung finanziell überhaupt lohnt. Für lächerliche 7€ Netto / Monat mehr, nun aber mit Personalverantwortung für 25 MA, hast du "alles richtig gemacht"!  ;)

Hast du den neuen Vertrag schon unterschrieben bzw. den alten Job schon gekündigt?

tTt

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Antw:Gehaltsvergleich E12 vs E13 Tvöd Bund
« Antwort #4 am: 02.08.2019 06:52 »
Durch die neuerlichen Durchlässigkeiten und damit punktuellen Anpassungen der EntGO im TVöD ergeben sich auch leicht unvorteilhafte Konstellationen wie in diesem Fall eindrucksvoll belegt. ~200-300€ brutto pro Jahr mehr für zusätzliche Personalverantwortung sind tatsächlich nicht der Brüller.
Aber das hättest du dir vor der Bewerbung bewusst sein sollen.
Ein Wechsel von EG12 auf EG13 lohnt sich als TB eigentlich kaum. Es sei denn man mag die zusätzliche Personalverantwortung.

Spid

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Antw:Gehaltsvergleich E12 vs E13 Tvöd Bund
« Antwort #5 am: 02.08.2019 07:53 »
Welche „neuerlichen Durchlässigkeiten und damit punktuellen Anpassungen der EntGO im TVöD“ sollen das sein?

Davon ab, die Leute, die tatsächlich im öD Personalverantwortung haben, kann man in der jeweiligen Verwaltung doch an einer Hand abzählen. Alle anderen haben nur Führungsverantwortung und dürfen Urlaubsanträge abzeichnen.