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Jahressonderzahlung bei Eintritt im Dezember

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InversionOfControl:
Guten Morgen,

ich werde (dank Kündigungsfrist) im Dezember in den öffentlichen Dienst einsteigen.
Als einzige Bedingung für die Jahressonderzahlung steht im TVöD, dass am 1. Dezember ein Arbeitsverhältnis bestehen muss. Ebenfalls steht da allerdings, dass die Auszahlung im November stattfindet, wo mein Arbeitsverhältnis ja noch nicht besteht.

Jetzt die Frage: Habe ich einen Anspruch darauf und wann wird dieses ausgezahlt?

Danke schon im Voraus :)

Spid:
Anspruch besteht auf 1/12 der JSZ. Auch wenn ggfs. Anspruch auf frühere Auszahlung bestünde, würde ich mit der Auszahlung mit der ersten Gehaltszahlung rechnen.

heidi80:
Wird der Beschäftigte erst am 1.12. eingestellt, ist § 20 Abs. 5 Satz 1 nicht anwendbar. Die Auszahlung sollte dann mit dem Tabellenentgelt für Dezember erfolgen - sprich dann, wenn du dein erstes Entgelt bekommst.

InversionOfControl:
Vielen Dank :)

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