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Wie Arbeitszeugnis von verhaltens- in betriebsbedingt ändern lassen?

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Kaffeetassensucher:

--- Zitat von: Pham Nuwen am 25.07.2019 09:59 ---Wer Basics wie simples Stempeln nicht auf die Reihe kriegt, lässt dann mutmaßlich auch bei komplexeren Verwaltungsvorgängen Defizite erkennen.

--- End quote ---

Nicht stempeln wäre bei uns sogar ein Grund zur fristlosen Kündigung, da Arbeitszeitbetrug. Ich weiß nicht, wie es bei euch aussieht, aber bei uns gibt es die Möglichkeit, das zu korrigieren, wenn man das Stempeln vergessen hat (ist mir auch schon passiert), das geht bei uns sogar über das Intranet, beantragen, vom Referatsleiter freiklicken lassen, fertig. Wer das dann auch tatsächlich macht und korrekte Werte einträgt, hat da nichts zu befürchten.

Dieser Magistratsbeschluss ist vermutlich nicht allgemein einsehbar, aber irgendwo schriftlich niedergelegt sein, wird er doch sicher? Wobei ich mich schon frage, warum man die Stelle überhaupt ausgeschrieben hat, wenn sie gemäß Stellenplan doch gar nicht drin ist ...

Aber wie bereits zuvor angemerkt: Eine Begründung ist bei Kündigungen in der Probezeit überhaupt nicht nötig.

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