Autor Thema: Frage zur Eingruppierung  (Read 4110 times)

Lennon

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Frage zur Eingruppierung
« am: 25.07.2019 19:48 »
Hallo zusammen,
ich habe in einer Stellenbeschreibung folgendes gelesen:

EG 9 Fgr. 1 TV-L
Ich habe verstanden, dass Fgr. Fallgruppe heißt, ist es ein Synonym für „Stufe 1“ in diesem Fall, also EG 9, Stufe 1 TV-L? Ich kann auch nicht verstehen, ob 9 als 9 A, B oder klein gemeint ist.
Ich habe verschiedene Tabellen gesehen und irgendwie komme ich damit nicht klar...
Noch was: neben der Eingruppiert steht noch „Bewertungsvermutung“.  Heißt es, dass die Tätigkeit noch nicht endgültig ausgewertet wurde? Also theoretisch kann es auch heißen, dass man auch niedriger eingruppiert werden könnte?
Sorry für die viele Fragen - ich bin (noch) nicht im öffentlichen Dienst tätig und versuche nun, mir eine Idee zu verschaffen.

Danke und einen schönen Abend allen!

Spid

  • Gast
Antw:Frage zur Eingruppierung
« Antwort #1 am: 25.07.2019 20:02 »
Fallgruppe ist kein Synonym für Stufe. In der Entgeltordnung sind für eine Entgeltgruppe in einem Abschnitt häufig mehrere Tätigkeitsmerkmale hinterlegt. Das sind Fallgruppen. Wenn bei einer Fallgruppe längere Stufenlaufzeiten hinterlegt sind, handelt es sich um die E9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten.

Der AG bestimmt die Eingruppierung nicht. Er hat nur eine Rechtsmeinung dazu, die die Eingruppierung nicht berührt. Ob er sich dieser Rechtsmeinung sicher ist, ist mithin unbeachtlich.

Pseudonym

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Antw:Frage zur Eingruppierung
« Antwort #2 am: 25.07.2019 20:47 »
Wenn EG9 FG1 angegeben ist, gehe ich von allgemeinem Verwaltungsdienst aus. FG1 ist hier regulär E9 bzw. nach neuer Entgeltordnung 9b.


Lennon

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Antw:Frage zur Eingruppierung
« Antwort #3 am: 25.07.2019 21:20 »
Vielen Dank für Eure Erklärungen, Spid und Pseudonym!

@Pseudonym: darf ich fragen, was der Unterschied zwischen E9 a und E b? Wie bereits gesagt, in der Stellenbeschreibung steht nur E9.
Und das mit der Bewertungsvermutung ist es so, weil es noch nicht endgültig ausgewertet wurde?

Danke nochmals für Eure Zeit!

Viele Grüße

Spid

  • Gast
Antw:Frage zur Eingruppierung
« Antwort #4 am: 25.07.2019 21:26 »
Es gibt noch keine E9a und E9b. Die wird es erst geben. Die E9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten wird zur E9a und die E9 mit regulären Stufenlaufzeiten zur E9b.

Da es für die Eingruppierung die Rechtsmeinung des AG völlig unbeachtlich ist, ist es auch egal, wie konkret er sich diese gebildet hat.

Lennon

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Antw:Frage zur Eingruppierung
« Antwort #5 am: 25.07.2019 22:05 »
Oh, ok! Nun ist mir alles klar!

Herzlichen Dank dafür!

Beste Grüße