Autor Thema: Verantwortliche Elektrofachkraft  (Read 4568 times)

RomanManske

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 1
Verantwortliche Elektrofachkraft
« am: 25.07.2019 15:48 »
Guten Tag zusammen,

ich bin bei der Feuerwehr als Angestellter beschäftigt. Ich habe eine Elektrotechnikermeister Ausbildung im Handwerk. Ich Verantworte für 35 Standorte die Elektrotechnische Sicherheit.
Bei der Kommune bin ich in der EG 9b eingestuft. Gibt es die Möglichkeit das ich mit meiner Meisterausbildung höher komme wie EG 9b ohne Studium? Und hat jemand Tipps für eine Stellenbeschreibung für EG10/EG11 mit Meisterausbildung??

Vielen dank vorab für eure Information

Gruß Roman

Spid

  • Gast
Antw:Verantwortliche Elektrofachkraft
« Antwort #1 am: 25.07.2019 15:54 »
Ja.

Die beschriebene auszuübende Tätigkeit sollte der nächsthöheren Entgeltgruppe in Teil A Abschnitt II Ziff. 3 entsprechen, um die begehrte Eingruppierung zu erhalten.

tarkom

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 3
Antw:Verantwortliche Elektrofachkraft
« Antwort #2 am: 01.08.2019 20:18 »
Hallo Roman,

ich bin auch Elektrotechnikermeister mit weiteren Zusatzqualifikationen (KNX, LON, MSR) und für die elektrische Sicherheit von über 100 Liegenschaften zuständig. Außerdem führe ich Arbeiten wie in einem Ing.-Büro gem . HOAI Leistungsphasen 1 - 9 durch.
Der einzige Unterschied besteht darin das ich nicht offiziell zur VEFK bestellt wurde, sondern nur konkludent tätig bin.
Ich bin erst nach Jahren und Neubewertung meiner Stelle von E 8 nach E 9b gekommen.
Wie ich auf deinem FB-Profil gesehen habe hast du erst letztes Jahr erst deinen Meister gemacht. Daher glaube ich dass Du Dich glücklich schätzen kannst direkt in 9b eingruppiert worden zu sein.
Ich denke E10 und höher ist Utopie.

Gruß
tarkom

Spid

  • Gast
Antw:Verantwortliche Elektrofachkraft
« Antwort #3 am: 01.08.2019 20:37 »
Weder hängt die Eingruppierung von der Zeit ab, die seit der Meisterprüfung vergangen ist noch ist eine Eingruppierung in E10 oder höher utopisch. Es gibt zahllose Meister und Techniker in E10 oder höher - deren auszuübende Tätigkeit besteht aber überwiegend nicht aus Meister- oder Technikertätigkeiten.