Hallo zusammen,
ich habe in einer Stellenbeschreibung folgendes gelesen:
EG 9 Fgr. 1 TV-L
Ich habe verstanden, dass Fgr. Fallgruppe heißt, ist es ein Synonym für „Stufe 1“ in diesem Fall, also EG 9, Stufe 1 TV-L? Ich kann auch nicht verstehen, ob 9 als 9 A, B oder klein gemeint ist.
Ich habe verschiedene Tabellen gesehen und irgendwie komme ich damit nicht klar...
Noch was: neben der Eingruppiert steht noch „Bewertungsvermutung“. Heißt es, dass die Tätigkeit noch nicht endgültig ausgewertet wurde? Also theoretisch kann es auch heißen, dass man auch niedriger eingruppiert werden könnte?
Sorry für die viele Fragen - ich bin (noch) nicht im öffentlichen Dienst tätig und versuche nun, mir eine Idee zu verschaffen.
Danke und einen schönen Abend allen!