Weitergabe der Personalakte bei Wechsel des Dienstherrn

Begonnen von Heisenberg, 26.07.2019 08:27

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Heisenberg

Wer weiß, ob meine Personalakte beim Wechsel von einem zu einem anderen Ministerium zur Weiterführung weitergegeben wird oder vielleicht sogar weitergegeben werden muss? ???

Bunny

Und wenn die Personalakte weitergegeben wird ist Ihr Problem dann genau was?

Heisenberg

Habe ich da etwas falsch formuliert? Ich habe kein Problem damit, ich wollte nur wissen ob die Akte weitergegeben wird. Vielleicht weiß noch jemand die Grundlage, falls das so gehandhabt werden muss.

mmp


Heisenberg

Danke, mmp! Aber so wirklich konkret steht das da (§§106-115) aber jetzt nicht drin.

Bunny


Heisenberg

§ 111 Abs. 1 S. 2 BBG - hat damit nicht wirklich etwas zu tun!

Slider26

Zitat von: Heisenberg in 26.07.2019 08:27
Wer weiß, ob meine Personalakte beim Wechsel von einem zu einem anderen Ministerium zur Weiterführung weitergegeben wird oder vielleicht sogar weitergegeben werden muss? ???

Verlass' dich einfach drauf. Die Personalakte wird in seiner Gesamtheit an den neuen Dienstherren übersandt.
Gängige Praxis, von der ich in 25 Jahren keine Abweichung erlebt habe.

Lars73

Wobei es ja beim Wechsel innerhalb des Bundes kein neuer Dienstherr ist. Dann wird die Akte natürlich weitergeführt.

Heisenberg

Lars und Slider, danke für die Antwort!
Dachte mir schon, dass das so sein wird, ist ja auch die praktischste Lösung, wenn es denn mal daran geht, dass die Versorgungsberechnung ansteht....
Die Personalabteilungen werden schon Bescheid wissen!

Laemat

und wenn man es ganz korrekt machen will, lässt man sich das gegen zeichnen.
Davon abgesehen musst du über die Weitergabe personenbezogener Daten informiert werden.

Spid

Im Sachverhalt findet doch überhaupt keine Weitergabe an Dritte statt.

Laemat

Erste und Zweite sind, Betroffener und Personalstelle der entsprechenden Dienststelle, andere Dienststelle ggf, andere führende Personalstelle, sprich Weitergabe der Daten an Dritte.

Mitteilung nach Artikel 13 DSGVO an den Betroffenen.

was_guckst_du

...Dritte i.S. des Datenschutz können auch der Vierte, Fünfte oder Sechste sein... ;D
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen