Autor Thema: Wie Arbeitszeugnis von verhaltens- in betriebsbedingt ändern lassen?  (Read 3479 times)

sabsezicke

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Hallo,

im Kündigungsgespräch zwischen Bürgermeisterin und Büroleiterin wurde der AN mitgeteilt, dass man sie aus finanziellen (Stellenplan, kommunaler Schutzschirm) und somit aus betriebsbedingten Gründen zum Ende der Probezeit kündigen muss, lt. Beschluss vom Magistrat. Darüber hinaus hätte man erfahren, dass die AN angeblich nicht immer korrekt Pausen ein- und ausgestempelt hat. Lt. direktem Vorgesetztem wäre die AN auch immer sehr flachs gegenüber Bürgern gewesen.

Jetzt steht im Arbeitszeugnis nichts von einer betriebsbedingten Kündigung und aus der Arbeitsbescheinigung geht hervor, dass die Kündigung auf dem Verhalten der AN zurückgeht.

Die AN fühlt sich ein wenig veralbert und möchte, dass im Arbeitszeugnis steht ... aus betriebsbedingten Gründen ...

Nur, wie stellt sie das an?

Um eine Korrektur unter Fristsetzung des Arbeitszeugnisses bitten und, sofern das nicht gefruchtet hat, einen Anwalt beauftragen?

Nur, wie kann sie beweisen, dass man ihr im Gespräch gesagt hat, dass es einen Beschluss des Magistrats gibt, nach dem man sie kündigen muss?

Dass sie nicht immer korrekt die Pausen gestempelt hat, könnte schon sein. Sie vergaß auch immer mal sich korrekt zur Arbeit ein- und von der Arbeit auszustempeln. Sie kann sich das nur aufgrund ihrer ADHS-Erkrankung begründen, von der der AG nichts wusste.

Dass sie gegenüber Bürgern immer sehr flachs gegenüber Bürgern gewesen sein soll ... sie ist ein sehr fröhlicher Mensch, immer einen Spruch auf den Lippen (kölscher Frohnatur allerdings abseits vom Ruhrgebiet arbeitend gewesen!). Sie hatte nie ein gewisses Mindestmaß an Seriosität gegenüber Bürgern vermissen lassen, war immer freundlich, hilfsbereit, in den Antworten und Aufklärungen nachgefragter und beantragter Dinge kompetent. Nur ist der direkte Vorgesetzte ein wahrer Stoffel gewesen, lachte nur über die eigenen Witzchen, war sonst ziemlich spaßbefreit ...

Irgendwie kommt es der AN so vor, als wenn das mit dem Stempeln und den Bürgergesprächen nur als Vorwand benutzt wurde, zumal es doch sehr großer Zufall gewesen sein muss, dass man rein zufällig bemerkt hat, dass Pausengänge außerhalb des Dienstgebäudes nicht korrekt gestempelt worden sind. Dass die AN in ihrer Art nicht dem Vorgesetzten gefallen hat, geschenkt. Die AN weiß und das wurde ihr unzählige Male von anderen KollegInnen und BürgerInnen zurückgemeldet, dass sie gut ankommt. Endlich mal frischer Wind in dem Kabuff von Bürgeramt.

Im worst case ist ja leider erst einmal davon auszugehen, dass die AN nicht das Gegenteil beweisen kann, oder!?

Letztlich: wie kann jetzt also die AN begründen, belegen, beweisen, dass es eine betriebsbedingte Kündigung war und dass auch so im Arbeitszeugnis steht?

Dankeschön.

LG

Spid

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Für eine Probezeitkündigung bedarf es überhaupt keinen Grund.

Bastel

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Eventuell wurde das mit der Finanziellen Begründung auch einfach nur vorgeschoben und es war auf die unzuverlässige Stempelei zurückzuführen.

Ich frag mich wie man das verbocken kann ::)

Pham Nuwen

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Eventuell wurde das mit der Finanziellen Begründung auch einfach nur vorgeschoben und es war auf die unzuverlässige Stempelei zurückzuführen.

Eben, ein bisschen höflicher Smalltak, um die unangenehme Situation zu entspannen.

Wenn das Arbeitszeugnis ansonsten in Ordnung ist, gibt es doch nix zu beanstanden. Eine gesonderte Arbeitsbescheinigung ist für weitere Bewerbungen nicht relevant. Natürlich kann trotzdem in Bezug auf das Gespräch höflich angefragt werden, ob es möglich wäre den Passus 'betriebsbedingt' ins Zeugnis mit aufzunehmen.

Die übrigen Befindlichkeiten, von wegen ADHS, Frohnatur/Verhalten... spielen bei der Bewertung der Sachlage keine Rolle. Wer Basics wie simples Stempeln nicht auf die Reihe kriegt, lässt dann mutmaßlich auch bei komplexeren Verwaltungsvorgängen Defizite erkennen. Und sein Verhalten aus der Ego-Perspektive zu bewerten ist auch nicht unbedingt ratsam – wer weiß schon, wie viele Bürger im Nachhinein eine Beschwerde beim Vorgesetzten eingereicht haben? Das sind jedenfalls alles Geschichten, die der Vorgesetze als Teil seiner Personalverantwortung einzuordnen hat.

Lars73

  • Gast
Die Angabe betriebsbedingt wird man nichts ins Zeugnis hereinklagen können.

Selbst wenn man Beweisen kann, dass auch betriebsbedingte Gründe für die Kündigung vorlagen ist dies kein Beweis gegen das Vorliegen einer verhaltensbedingten Kündigung.

Was steht denn im Arbeitszeugnis? Ist es gravierend schlecht? Ansonsten ist es doch nicht wirklich relevant. Eine Probezeitkündigung einer Büroleiterin weil es nicht passte ist kein großes Problem für neue Bewerbungen.


Kaffeetassensucher

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Wer Basics wie simples Stempeln nicht auf die Reihe kriegt, lässt dann mutmaßlich auch bei komplexeren Verwaltungsvorgängen Defizite erkennen.

Nicht stempeln wäre bei uns sogar ein Grund zur fristlosen Kündigung, da Arbeitszeitbetrug. Ich weiß nicht, wie es bei euch aussieht, aber bei uns gibt es die Möglichkeit, das zu korrigieren, wenn man das Stempeln vergessen hat (ist mir auch schon passiert), das geht bei uns sogar über das Intranet, beantragen, vom Referatsleiter freiklicken lassen, fertig. Wer das dann auch tatsächlich macht und korrekte Werte einträgt, hat da nichts zu befürchten.

Dieser Magistratsbeschluss ist vermutlich nicht allgemein einsehbar, aber irgendwo schriftlich niedergelegt sein, wird er doch sicher? Wobei ich mich schon frage, warum man die Stelle überhaupt ausgeschrieben hat, wenn sie gemäß Stellenplan doch gar nicht drin ist ...

Aber wie bereits zuvor angemerkt: Eine Begründung ist bei Kündigungen in der Probezeit überhaupt nicht nötig.