Autor Thema: Sonderfall Jahressonderzahlung  (Read 2501 times)

Whiteeve

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 1
Sonderfall Jahressonderzahlung
« am: 27.07.2019 09:27 »
Hallo,

Ich hätte eine Frage zur Jahressonderzahlung,
Zu dem Fall:

Januar-August Krankengeld mit Zuschuss, daher werden die Zeiten angerechnet.
September und Oktober E11
01. November Beförderung in E12

Bekommt man dann 50%von E12? Oder weil ja das Gehalt von Juli-September berechnet wird 80% davon? Oder hat das LBV irgendwelche speziellen Berechnungsformeln wie E11 * 80% * 10 Monate plus E12 * 50% * 2 Monate?

Schon mal vielen Dank an die Experten

Spid

  • Gast
Antw:Sonderfall Jahressonderzahlung
« Antwort #1 am: 27.07.2019 09:35 »
Ist doch eindeutig in §20 Abs. 3 TV-L geregelt.

heidi80

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 41
Antw:Sonderfall Jahressonderzahlung
« Antwort #2 am: 29.07.2019 09:30 »
Bemessungsgrundlage ist das „monatliche Entgelt“, das den Beschäftigten im Bemessungszeitraum durchschnittlich gezahlt wird ( § 20 Abs. 3 Satz 1 ).

Der Bemessungssatz bestimmt sich nach der Entgeltgruppe des Beschäftigten am 1.9. des betreffenden Kalenderjahres ( § 20 Abs. 3 Satz 2 ).

Änderungen der Eingruppierung vor oder nach diesem Stichtag sind nicht zu berücksichtigen, es sei denn, es handelt sich um die rückwirkende Korrektur einer fehlerhaften Eingruppierung aufgrund der geltenden Tarifautomatik ( § 12 Abs. 1 Satz 3 ).