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Höhergruppierung

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Ahorn:
Hallo, ich habe einen Antrag auf Höhergruppierung am 1.4.2018 gestellt und er wurde bewilligt. Ich bin von einer E 7 Stufe 6 auf eine E 9 Stufe 4 gerutscht.
Wie in der aktuellen Vergütungstabelle zu entnehmen ist, sind das 40 Euro mehr.
Das ist doch nicht verständlich. Kann mir jemand mehr dazu schreiben. Da muss doch irgendwas nicht korrekt sein. Gibt es in diesem Fall eine Sonderregelung?

Lars73:
Mit wirkung on welchen Tag wurde die Höhergruppierung durchgeführt? In welcher Stufe warst du an dem Tag?

E7 Stufe 6 würde in die §9 Stufe 4 führen.

Im Forum liest man immer wieder, dass übersehen wird, dass bei Höhergruppierungen über mehrere Entgeltgruppen die Höhergruppierung über die verschiedenen Entgeltordnungen erfolgt. Rechnerisch in 2018 also erst E 7 Stufe 6 in E8 Stufe 5 und dann in die E9 Stufe 4.  Bei Höhergruppierung in 2019 spielt dann noch E9 a oder E9b eine Rolle. (Wobei die Regelungen tariflich noch nicht in Kraft sind.)

Spid:
Der TE schrieb doch E7/6->E9/4. Allerdings sind das über 400€ mehr....

Lars73:
@Spid
Danke hatte mich von den 40€ täuschen lassen.

Ahorn:
Der Antrag wurde 2018 gestellt und jetzt erst bewilligt.
Ist das entscheidend?, denn die neue tariftabelle ist ja 2019 geändert worden.

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