Autor Thema: Höhergruppierung  (Read 4215 times)

Ahorn

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Höhergruppierung
« am: 28.07.2019 09:35 »
Hallo, ich habe einen Antrag auf Höhergruppierung am 1.4.2018 gestellt und er wurde bewilligt. Ich bin von einer E 7 Stufe 6 auf eine E 9 Stufe 4 gerutscht.
Wie in der aktuellen Vergütungstabelle zu entnehmen ist, sind das 40 Euro mehr.
Das ist doch nicht verständlich. Kann mir jemand mehr dazu schreiben. Da muss doch irgendwas nicht korrekt sein. Gibt es in diesem Fall eine Sonderregelung?

Lars73

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Antw:Höhergruppierung
« Antwort #1 am: 28.07.2019 09:49 »
Mit wirkung on welchen Tag wurde die Höhergruppierung durchgeführt? In welcher Stufe warst du an dem Tag?

E7 Stufe 6 würde in die §9 Stufe 4 führen.

Im Forum liest man immer wieder, dass übersehen wird, dass bei Höhergruppierungen über mehrere Entgeltgruppen die Höhergruppierung über die verschiedenen Entgeltordnungen erfolgt. Rechnerisch in 2018 also erst E 7 Stufe 6 in E8 Stufe 5 und dann in die E9 Stufe 4.  Bei Höhergruppierung in 2019 spielt dann noch E9 a oder E9b eine Rolle. (Wobei die Regelungen tariflich noch nicht in Kraft sind.)

Spid

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Antw:Höhergruppierung
« Antwort #2 am: 28.07.2019 09:57 »
Der TE schrieb doch E7/6->E9/4. Allerdings sind das über 400€ mehr....

Lars73

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Antw:Höhergruppierung
« Antwort #3 am: 28.07.2019 10:08 »
@Spid
Danke hatte mich von den 40€ täuschen lassen.

Ahorn

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Antw:Höhergruppierung
« Antwort #4 am: 28.07.2019 11:25 »
Der Antrag wurde 2018 gestellt und jetzt erst bewilligt.
Ist das entscheidend?, denn die neue tariftabelle ist ja 2019 geändert worden.

Spid

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Antw:Höhergruppierung
« Antwort #5 am: 28.07.2019 11:28 »
Nein. TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert, ein Antrag ist dafür weder vorgesehen noch erforderlich. Wie kommst Du auf 40€?

Ahorn

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Antw:Höhergruppierung
« Antwort #6 am: 28.07.2019 18:16 »
Hallo Spid,
E 7 Stufe 6 sind 3230 Euro.
E9 Stufe 4 sind 3272 Euro ( ab 1.1.2019)

Spid

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Antw:Höhergruppierung
« Antwort #7 am: 28.07.2019 18:22 »
Nein.

Pseudonym

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Antw:Höhergruppierung
« Antwort #8 am: 28.07.2019 19:39 »
Hallo Spid,
E 7 Stufe 6 sind 3230 Euro.
E9 Stufe 4 sind 3272 Euro ( ab 1.1.2019)

Hast Du Grund zur Annahme, Du seist in E9a eingruppiert?

Spid

  • Gast
Antw:Höhergruppierung
« Antwort #9 am: 28.07.2019 19:51 »
Selbst wenn er die hätte, führte ihn - sofern die Tarifeinigung so als Tarifabschluß angenommen wird - eine Höhergruppierung in 2019 in E9a in Stufe 5 oder die betragsgleiche E9b/4. Eine Höhergruppierung in 2018 führte in die E9/4 und von dort - unter gleicher Prämisse - in E9a/5 bzw. E9b/4. Jedenfalls ist die getätigte Behauptung
E9 Stufe 4 sind 3272 Euro ( ab 1.1.2019)
Bullshit. Das Tabellenentgelt der E9 ist derzeit in 2019 zu 2018 unverändert und aller Voraussicht nach wird es derzeit keine E9 mehr gegeben haben.