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E13er Stelle keine Diplom

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schlumpf:
Hallo,
wenn man eine Arbeitsplatz mit Tätigkeiten der E13 Teil I hat:
Entgeltgruppe 13
Beschäftigte mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwer-tiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben.

Kein Diplom/Master hat und auch (noch) nicht als sonstiger Beschäftigter gilt, dann erhält man E12, oder?
Auf der Basis der Vorbemerkungen 1. Absatz 4 Satz 1. Richtig?

Spid:
Ja.

Wastelandwarrior:
oder E11 oder E10 ... denn die VB stellt auf "ohne dass sonstige Beschäftigte... davon erfasst werden" ab... und die gibt es ja hier. Aber es besteht in der TdL die Absprache, dass unkompliziert auch so zu handhaben als wenn kein Sonstiger da wäre (Minus-1-Regel). Wird mit der Redaktion auch endlich ordentlich gefasst.

Spid:
Oder E15 oder AT. Die Lücke wurde bereits vorher vom BAG durch Auslegung geschlossen. Sofern AG und AN nicht ausdrücklich eine andere Vergütung vereinbart haben, was nicht Bestandteil der Sachverhaltsschilderung war, ist Ex-1 gem. BAG-Rechtsprechung auch dann das sachgerechte Ergebnis, wenn der "sonstige Beschäftigte" im Tätigkeitsmerkmal genannt ist.

AlphaOmega:

--- Zitat von: Spid am 29.07.2019 15:08 ---Oder E15 oder AT. Die Lücke wurde bereits vorher vom BAG durch Auslegung geschlossen. Sofern AG und AN nicht ausdrücklich eine andere Vergütung vereinbart haben, was nicht Bestandteil der Sachverhaltsschilderung war, ist Ex-1 gem. BAG-Rechtsprechung auch dann das sachgerechte Ergebnis, wenn der "sonstige Beschäftigte" im Tätigkeitsmerkmal genannt ist.

--- End quote ---

Hast du das Aktenzeichen dazu auch parat?

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