Hallo,
in einer Stellenausschreibung (TvöD - Kommune) steht als formale Voraussetzung:
"Verwaltungsfachangestellte oder vergleichbare Ausbildung"
Mir wurde jetzt gesagt, dass die Ausbildung zur Kauffrau für Bürokommunikation nicht als vergleichbar gilt, sondern lediglich ein Angestelltenlehrgang I. Obwohl ich die Ausbildung in der Verwaltung gemacht habe und seither (über 10 Jahre) auch in der öffentlichen Verwaltung arbeite, erfülle ich nich die Voraussetzung und werde nicht eingeladen. Trotz schlechter Bewerberlage hält man an der Arbeitsanweisung fest, die solche Bewerber eben ausschließen.
Wer regelt denn was als "vergleichbar" gilt? Es ist für den Bewerber überhaupt nicht ersichtlich zumal in Berlin die o.g. Ausbildung als vergleichbar angerannt wird. Ist das vom Bundesland abhängig oder kann das jede Behörde selbst entscheiden?
Ich staune auch, dass ein Personalrat das mitmacht, wo doch in der Behörde so schwer Personal zu bekommen ist.... Selbst wenn es keine anderen geeigneten Bewerber gibt, gäbe es wohl keine Chance. Mit der o.g. Ausbildung könne man sich wohl maximal auf eine EG 7 (TvöD) bewerben...