Es wird eben kommuniziert, dass man mit dem AL I an das mD-Niveau rankommt.
Dass eine zweijährige Berufsausbildung nicht durch einen Unterrichtstag pro Woche ersetzt werden kann, versteht sich von selbst.
Also wird es nur kommuniziert und es handelt sich um keine Feststellung tatsächlicher Art? Mithin liegt der Wert also unterhalb dem einer zweijährigen Berufsausbildung?
Der „Beschäftigtenlehrgang I (BL I)“ – vormals Angestelltenlehrgang I (AL I) - ist eine Weiterqualifizierung für Mitarbeiter/-innen im öffentlichen Dienst. Er ist insbesondere für Beschäftigte, die Aufgaben im allgemeinen Verwaltungsdienst ähnlich denen in der 2. Qualifikationsebene (ehemals mittlerer nichttechnischer Dienst) übernehmen sollen, interessant. Bei erfolgreicher Teilnahme am Lehrgang und nach Bestehen der „Fachprüfung I“, für die dieser Lehrgang vorbereitet, wird die Bezeichnung „Verwaltungsfachkraft“ verliehen und es besteht grundsätzlich bei entsprechender Tätigkeit die Möglichkeit, in die Entgeltgruppen 5 bis 9a TVöD eingruppiert zu werden.
Im Rahmen des BL I werden insbesondere rechtliche Kenntnisse in verschiedenen Bereichen, Grundzüge des Personalwesens und der kommunalen Finanzwirtschaft sowie umfangreiches Wissen über Verwaltung und Organisation vermittelt.
Ob eine Verwaltungsfachkraft dann auch den Kenntnisstand eines Verwaltungswirtes hat, entzieht sich meiner Kenntnis; kommt sicherlich auch auf den Einzelfall an.