Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Schlüsselverlust
Max:
Das passiert schon mal. Du wirst wohl eine Haftpflichtversicherung haben die Schlüssel abdeckt.
Verlust melden, Haftpflicht regulieren lassen und fertig.
Spid:
Angesichts des Umstandes, daß der AG Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachweisen muß und die Hürden dafür recht hoch liegen, besteht überhaupt noch kein Grund, überhaupt über eine Haftung nachzudenken. Der AN kann das Ansinnen des AG einfach zurückweisen. Diesem bleibt dann lediglich, den Rechtsweg zu beschreiten.
Capo:
Hat dein Arbeitgeber dich Unterwiesen wie du mit dem Schlüssel umzugehen hast? Wenn er überhaupt nichts geregelt hat wird es schwer für ihn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachzuweisen.
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