Autor Thema: [HE] FRage zur Stufensteigerung Besoldung  (Read 2177 times)

Holger278

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[HE] FRage zur Stufensteigerung Besoldung
« am: 02.08.2019 15:27 »
Hallo zusammen,

ich bin Lehrer an einer hessischen Schule.
folgendes fiel mir bei meiner heutigen Abrechnung auf.(Hessen)

Das Land hatte im März die Bezüge erhöht um 3,2 Prozent. Dies entsprach netto ca. 82 Euro bei 143 Euro brutto.

Nun stieg ich mit dem August von ERfahrungsstufe A13 Stufe 3 in Erfahrungsstufe A13 Stufe 4.

Der Stufenwechsel entspricht einem brutto von 200 Euro. Jedoch habe ich inklusive der oben erwähnten 82 Euro nur 140 Euro netto mehr auf dem Konto.(also 58 Euro durch die Stufenerhöhung)

Den Fehler suchend fiel mir nun auf, dass der seit meiner letzten Stufensteigerung im Jahr 2016 geführte Entgeltbestandtel Grundgehalt nächste Überleitungsstufe von 140,00 Euro nicht mehr aufgeführt ist, was summa summarum eine Bruttoeinbuße von eben jenen 140, 00 Euro im MOnat ausmacht.
Was hat es mit diesem Entgeltbestandteil auf sich und warum wird er beim jetzigen Wechsel in Stufe 4 nicht mehr gezahlt.

Es scheint mir nicht erklärbar, dass netto trotz Steigerung durch das Land und Erfahrungsstufenwechsel nur "so wenig" hängenbleiben soll. Und genau an dieser Stelle fehlt der genannte Betrag "Grundgehalt nächste ÜL Stufe"
 der sich mir nicht erklärt
Danke für die Hilfe



« Last Edit: 03.08.2019 02:17 von Admin2 »